Ich habe einen dreijährigen Sohn mit zwei sehr seltene Gendefekten und dadurch ist er nur bedingt gehfähig. Das bedeutet in der Wohnung kann er gehen, aber außerhalb des Hauses aufgrund seiner Einschränkungen nicht. Wir haben einen Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung zu 100 %, außerdem hat er einen Pflegegrad 2. Trotz Empfehlung vom Pflegedienst und Verordnung vom Kinderarzt wurde unser beantragter Rehabuggy abgelehnt. Der Widerspruch hat auch keinen Erfolg gehabt. Er würde den zum Transport und für seine Therapien dringendst benötigen.