Ich bin Beamter – und ich bin gerne nackt.
Nicht aus Provokation. Nicht aus Rebellion. Sondern weil ich mich in meinem Körper wohlfühle und die Freiheit liebe, ihn ohne Scham zu zeigen.
Doch in der Öffentlichkeit – und besonders im Staatsdienst – wird das schnell zur Tabuzone. Während queeres Leben langsam mehr Akzeptanz erfährt, bleibt Nacktheit stigmatisiert. Beamte dürfen vieles – aber nackt und ehrlich über ihre Naturverbundenheit sprechen? Lieber nicht.
Damit will ich Schluss machen.
> > > Zur Kampagne „Beamter ohne Scham“
Ich stehe für eine offene Gesellschaft, in der auch natürliche Nacktheit ihren Platz hat – ohne sofort sexualisiert, abgewertet oder lächerlich gemacht zu werden.
Mit deiner Spende hilfst du mir, das Thema Nacktheit in die Breite zu tragen.
Ob durch Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen oder Medienpräsenz – gemeinsam machen wir sichtbar, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Dass Nacktheit weder anstößig noch peinlich ist.
Unterstütze mich dabei, nackt und frei zu sein – auch als Beamter.
Weil Freiheit auch bedeutet, sich selbst nicht verstecken zu müssen.
Beruflicher Kontext
Bei Beamten oder anderen Personen in öffentlichen Positionen gelten oft strikte „Neutralitätsgebote“. Das betrifft nicht nur politische Meinungsäußerung, sondern auch private Lebensaspekte, die als „kontrovers“ gelten könnten – dazu kann auch das Nacktsein im öffentlichen Raum gehören. Es geht dabei nicht unbedingt um eine Verurteilung, sondern um den Anspruch auf „Vorbildfunktion“ oder „Zurückhaltung“.
Aber die Frage ist berechtigt: Ist das noch zeitgemäß?
Nackt. Natürlich. Nicht neutralisiert – Unterstütze meine Freiheit als Beamter!
Deshalb bin ich in den Rechtsstreit mit meinem Dienstherrn getreten, weil er mir zu verbieten versucht, für die Rechte Nackt lebender Menschen öffentlich einzutreten; auch auf Fragen meiner Schüler, darf ich nicht antworten, sollten sie mich danach fragen.
Der Rechtsstreit ist teuer, und ich kann ihn mir als Vater einer fünfköpfigen Familie eigentlich nicht leisten – es sei denn, du hilfst mir dabei!
Was sind die Kosten?
1900 Euro habe ich bereits für Anwaltskosten bezahlen müssen, zum Glück mit einem Teilerfolg und guten Aussichten: Die Schulbehörde scheint mir das Demonstrationsrecht auch mit diesem Thema nicht mehr abzusprechen, allerdings existiert auch noch kein Urteil.
Inzwischen habe ich Widerspruch gegen die dienstliche Weisungen der Schulbehörde eingelegt und bin entschlossen, es auf eine gerichtliche Klärung ankommen zu lassen.
Die Gesamtkosten des sich anbahnenden Prozess werden sich auf ca. 8000 Euro belaufen.
Mit deiner Spende hilfst du mit, dass schlichte Nacktheit ein vom Grundgesetz geschütztes Recht ist, auch für Beamte oder Menschen im öffentlichen Dienst.