Gegen Ausweisung der Familie Berisha

Sebastian Eisenberger Großmehring, Germany

Gegen Ausweisung der Familie Berisha

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Die Ehefrau und die drei kleinen Kinder im Alter von 9 Jahren, 6 Jahren und 8 Monaten unseres im Juli abgeschobenen Mitspielers, Trainers und Freundes Dardan Berisha benötigen dringend finanzielle Unterstützung, um sich Rechtsbeistand gegen ihre Ausweisung leisten zu können. Das Ingolstädter Amt für Ausländerwesen und Migration beabsichtigt, die junge Familie aus dem Kosovo, die sich bei uns in Ingolstadt über Jahre eine Existenz aufgebaut und hervorragend integriert hat, entgegen der ausdrücklichen Zusicherungen der Behörde vor Gericht auszuweisen. Dieses Verhalten ist schlicht menschenverachtend und beschämend.

Wir, Mitspieler vom TSV Großmehring und Freunde von Dardan, bitten Euch daher um Eure Hilfe! Bitte unterstützt mit Eurer Spende - ganz egal in welcher Höhe - die Familie Berisha, um die finanziellen Mittel für eine Klage gegen ihre Ausweisung und für die Erteilung einer Duldung aufbringen zu können und so diese Ungerechtigkeit und behördlichen Wahnsinn zu stoppen!

Was ist passiert?

Im August 2021 kam der damals 31 jährige Dardan aus dem Kosovo nach Deutschland, wo er zunächst in Denkendorf in einem Handwerksbetrieb, anschließend in Ingolstadt in einem Supermarkt beschäftigt ist. Geld vom Staat will er nicht, deshalb arbeitet er so viel wie möglich, um selbstständig für sich und seine im Jahr 2022 ebenfalls aus dem Kosovo im Wege des Familiennachzuges eingereiste Ehefrau und ihre beiden damals drei und sechs Jahre alten Kinder sorgen zu können. Die Familie integriert sich in die Gesellschaft, findet schnell Freunde und alle lernen Deutsch. Die befristete Aufenthaltserlaubnis wird vom Ingolstädter Amt für Ausländerwesen und Migration wiederholt verlängert. Als Voraussetzung für eine weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde sodann die Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtend festgelegt. Als Teil dessen war es erforderlich, den Nachweis über einen Bestandenen Deutsch-Sprachkurs vorzulegen. Um jedoch auch weiterhin uneingeschränkt arbeiten zu können, meldete sich Dardan zu einem Abendkurs der „Sprachschule [...], Ingolstadt“ an. Wie sich herausstellen sollte, ein folgenschwerer Fehler. Nicht nur, dass er für diesen Sprachkurs mehr als für einen üblichen Kurs bezahlt hat. Bei den Anbietern des Kurses handelte es sich zudem um Betrüger, denn die (tatsächlich stattgefundenen) Sprachkurse werden staatlich nicht anerkannt und den Teilnehmenden wurden am Ende gefälschte Zertifikate ausgestellt. Dass es diese Betrugsmasche gibt und Kriminelle aus den Ängsten und Bedürfnissen von Einwanderern Profit schlagen, ist den Behörden keinesfalls unbekannt. Die bayerischen Starfverfolgungsbehörden gehen bereits seit Längerem gegen Betrügerbanden vor, die – in verschiedensten Formen und sowohl mit als auch ohne Wissen der jeweiligen Asylsuchenden – gefälschte Sprachzertifikate vermitteln. Eben dieses Zertifikat hat Dardan gutgläubig bei der Stadt Ingolstadt vorgelegt, um seine Sprachkenntnisse nachzuweisen. Dies wurde ihm zum Verhängnis. Er erhielt im August 2024 einen Strafbefehl des Amtsgerichts Ingolstadt iHv 4.800 € wegen Urkundenfälschung, da auch die vorsätzliche Verwendung einer gefälschten Urkunde strafbar ist. Der Vorsatz wird Dardan einfach unterstellt. Und hier kommt es zum zweiten folgenschweren „Fehler“: der noch nie straffällig gewordene Dardan will jeglichen Ärger vermeiden, ärgert sich über sich selbst, weil er den Betrügern zum Opfer gefallen war und entscheidet sich, den Strafbefehl zu akzeptieren und keine Strafverteidiger zu konsultieren. Die Folge: der Strafbefehl wird rechtskräftig, Dardan ist nach Akten nun ein Straftäter. Das Amt für Ausländerwesen und Migration versagt ihm daraufhin die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und kündigt an, ihn sowie seine Ehefrau und die Kinder auszuweisen. Dardan darf zudem für vier Jahre nicht mehr nach Deutschland zurückkommen. Von Einzelfallbetrachtung keine Spur. Das mag vor dem Hintergrund der Anzahl zu bearbeitender Fälle aus wohlwollender Betrachtung in diesem Stadium noch nachvollziehbar erscheinen. Nachdem sich Dardan aber anwaltliche Hilfe gesucht und die Situation der Behörde schriftlich umfassend dargelegt wurde, erscheint dies mehr als fragwürdig. Denn sowohl Dardan als auch seine Ehefrau haben inzwischen ein anerkanntes B1 Sprachzertifikat vorgelegt. Beide Ehepartner sind berufstätig, werden von ihren Arbeitskollegen geschätzt und sorgen weiterhin vollständig für sich selbst und ihre inzwischen drei Kinder. Dardan spielt inzwischen bei uns beim TSV Großmehring Fußball und ist sogar Co-Trainer, ist dort bei Spielern und Zuschauern beliebt und fällt durch seine offene, herzliche und – angesichts der Gesamtsituation nahezu unverständliche – positive Art auf. Der inzwischen eingeschulte Sohn ist einer der Klassenbesten. Sucht man ein Beispiel für gelungene Integration: hier ist es. All dies interessiert aber die Ingolstädter Behörde nicht. Der Mann ist schließlich Straftäter. Dies lässt man auch gerne im Tonfall und der Wortwahl gegenüber der Familie erkennen. Auch die anwaltlichen Bemühungen sind vergeblich, es kommt Anfang Juli 2026 nach Klageerhebung der Familie gegen die Ausweisungsbescheide zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München. Dort bricht im Rahmen ihrer Anhörung nicht nur die Ehefrau in Tränen aus, sondern auch Teile der Richterschaft. Auch dort sieht man scheinbar, dass es sich nicht um einen bösartigen Straftäter handelt, der nun endlich unser gelobtes Land verlassen solle. Die Stadt Ingolstadt scheint insofern zumindest teilweise ihre Augen zu öffnen: man einigt sich mit der Familie auf einen „Deal“. Die Familie nimmt ihre Klagen zurück. Zwar wird Dardan dennoch ausgewiesen, das Einreise- und Aufenthaltsverbot von zunächst vier Jahre aber auf zweieinhalb Jahre verkürzt. Der Ehefrau und den Kindern wird im Gegenzug zur Klagerücknahme eine Duldung bis 31. Dezember 2026 zugesichert. Geplant ist, dass diese darüber hinaus eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen kann. Dardan ist das Wichtigste, dass seine Ehefrau und Kinder sicher in ihrem inzwischen gewohnten Umfeld in Ingolstadt bleiben können, hier weiterhin zur Schule gehen und an der Gesellschaft teilhaben können. Die mehrjährige Trennung – für viele Familien undenkbar – wird angesichts dessen akzeptiert. Im Nachgang dieser Einigung ist für Dardan zunächst unklar, bis wann er denn eigentlich Deutschland verlassen muss. Er geht weiterhin zur Arbeit, engagiert sich im Fußballverein und wartet täglich auf den entsprechenden Bescheid der Stadt Ingolstadt. Am 16. Juli ist es dann soweit, ihm wird schriftlich mitgeteilt, dass er bis 31. Juli 2026 ausreisen muss. Immerhin zwei Wochen, um sich zu verabschieden, Organsatorisches (einschließlich Abwicklung mit dem Arbeitgeber) zu erledigen und in den Kosovo zurückzukehren. Zugleich befindet sich die Anwältin der Familie aber in Kontakt mit der sachbearbeitenden Verwaltungsfachwirtin, da die Frist zur Ausreise ggf. verlängert werden soll. Hierum bittet Dardan auch nochmals in einer persönlichen Nachricht an die Sachbearbeiterin. Er bittet nicht um eine Aufhebung der Entscheidung, sondern lediglich um ein Ausreisedatum Ende September 2026. Hintergrund: sowohl seine Ehefrau als auch der neunjährige Sohn haben im September Geburtstag. Zudem wird die ältere der beiden Töchter im September eingeschult. Ereignisse, die man den Kindern gerne noch gemeinsam mit ihrem Vater ermöglichen möchte. Für die Ingolstädter Behörde alles irrelevant. Die Entscheidung, dies der Familie nicht zuzugestehen und an der Ausweisung zum 31. Juli festzuhalten, teilt die Behörde der Familie dann am 30. Juli mit.

Worum geht es jetzt?

Nachdem Dardan Deutschland zum 31. Juli verlassen hat und seine Ehefrau somit mit drei Kindern – einschließlich der im Januar geborenen jüngsten Tochter der beiden – zurückbleibt, erhielt die Familie Anfang August nun ein weiteres Schreiben der Behörde: Man habe die zugesicherte Duldung der Ehefrau und Kinder nochmals geprüft und sehe rechtlich keinerlei Duldungsgründe. Die Behörde beabsichtige daher, die in der Gerichtsverhandlung als Bedingung für die Klagerücknahme getätigte Zusicherung zurückzunehmen und auch den Rest der Familie auszuweisen. Selbstverständlich „bedauere“ man „die Umstände“. Dass die Ehefrau mangels Duldung und damit Arbeitserlaubnis nun auch nicht arbeiten und damit für sich und ihre Kinder sorgen und die Miete bezahlen kann, scheint die Behörde wenig zu kümmern. Nach erfolglosem Schriftsatz der Anwältin der Familie– die die Familie übrigens aus eigenen Mitteln zahlt, wobei eben diese Mittel mangels Einkommen zuneige gehen – gegen die behördliche Ankündigung wird mit Bescheid der Behörde vom 7. August 2026 die Zusicherung tatsächlich zurückgenommen und eine weitere Erteilung einer Duldung für die Ehefrau und Kinder abgelehnt. Die Tatsache, dass die Familie ihre Klagen allein im Gegenzug zu dieser Zusicherung zurückgenommen hatte sowie das berechtigte Vertrauen der Familie in den Bestand dieser Zusicherung hindern die Behörde nicht. Sie führt hierzu – man möchte fast sagen in bekannt unverschämter Art und Weise – lediglich aus: ein Duldungsgrund nach dem Aufenthaltsgesetz liege nicht vor. Eine Duldung sei somit rechtswidrig, sodass die getätigte Zusicherung ebenfalls rechtswidrig und damit zurückzunehmen sei. Gründe für einen Vertrauensschutz sieht die Behörde nicht. Die Familie sei ja vor Gericht anwaltlich vertreten gewesen und hätte damit „die Rechtswidrigkeit der zugesicherten Duldung erkennen müssen“. Das Vertrauen der Familie in die „klar erkennbar rechtswidrige“ Zusicherung sei daher nicht schutzwürdig. Diese Position der Behörde darf man sich gerne in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Einmal abgesehen davon, dass es einfach nur traurig und erschütternd ist, dass sich das Ingolstädter Amt für Ausländerwesen und Migration nicht einmal an vor Gericht getätigte, rechtswirksame Zusicherungen hält, ist eins doch nun mehr als naheliegend: Folgt man der Argumentation des Amtes, musste den Sachbearbeitern ja bereits in der Gerichtsverhandlung bekannt gewesen sein, dass ihre Zusicherung „klar erkennbar rechtswidrig ist. Denn unabhängig davon, dass man sich eine derartige Fachkunde von einem Amt für Ausländerwesen und Migration durchaus wünschen würde, war auch die Behörde vor Gericht von einer Verwaltungsjuristin vertreten. Es erscheint daher nicht gerade fernliegend, der Behörde arglistige Täuschung vorzuwerfen, wenn diese die Familie mit einer solchen Zusicherung in der Gerichtsverhandlung dazu bringt, ihre Klagen zurückzunehmen, um diese Zusicherung anschließend zurücknehmen zu können.

Dass die Behörde der Ehefrau nun noch mitteilt, sie könne ja „nach der Rückkehr mit ihren Kindern in ihr Heimatland [...] das gemeinsame Familienleben [wieder] begründen“, ist purer Zynismus.

Den beteiligten Sachbearbeitern der Ingolstädter Behörde für Ausländerwesen und Migration ist die Tragweite ihres Handelns offenbar nicht bewusst und auch nicht klar, dass sie nicht lediglich Akten bearbeiten, sondern über Schicksale von Menschen entscheiden. Menschen, die sich in unsere Gesellschaft privat wie beruflich integriert haben und einfach nur „keinen Ärger wollten“. Diese Einsicht sowie das angebrachte Maß an Empathie ist den Sachbearbeitern der Behörde bislang aber offenbar völlig fremd. Anders lässt sich nicht erklären, wie die Behörde die Geschehnisse gegenüber der Familie in ihrem Schreiben als „zwar bedauerlich unangenehme, jedoch keine unzumutbaren Umstände“ bezeichnen kann.

Wofür werden die gesammelten Spenden verwendet?

Die letzte Chance der Familie ist nun, Klage gegen die Rücknahme der Zusicherung sowie die Ablehnung ihrer Duldung zu erheben. Die finanziellen Mittel für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann die Familie aber derzeit nicht eigenständig aufbringen (unter anderem, weil die Familie bereits mehrere tausend Euro Gerichts- und Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Ausweisung von Dardan und den zurückgenommenen Klagen der Familie tragen musste).

Eure Spende wird von uns nach Abzug der Fremdkosten (Plattform- & Zahlungsgebühren: GoodCrowd sowie Zahlungsanbieter wie PayPal oder Kreditkartenunternehmen behalten ca. 2,5 % bis 3 % für die technische Abwicklung ein) direkt an die Familie Berisha weitergegeben.

Bitte helft daher mit Eurer Spende, der Familie finanziell unter die Arme zu greifen und so gegen diese offensichtliche Ungerechtigkeit vorzugehen. Wenn schon Dardan nicht in Deutschland bleiben durfte, sollen wenigstens seine Ehefrau und die drei Kinder in ihrem gewohnten Umfeld und ihrer vertrauten Umgebung bleiben dürfen!

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