Absage des High School Jahres für 2020

Lars Vickendey Braunschweig, Germany
28.09.2020
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Der Traum ist ausgeträumt...vorerst Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer, der Traum von einem Auslandsjahr für Nele in Kanada 2020 ist leider zunächst ausgeträumt. Das angestrebte High School Year wird aufgrund der pandemischen Lage im Schuljahr 20/21 nicht stattfinden können. Es hätte alles so schön sein können. Trotz Neles Multipler Sklerose, mit allen ihren Begleiterscheinungen und Folgen, hatten wir einen Veranstalter gefunden, der Nele für ein Auslandsschuljahr nach Kanada vermittelt. Mit der Unterstützung zahlreicher Spenderinnen und Spender war die Finanzierung gesichert. Alle Dokumente konnten beschafft und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden. Es wurde in Kanada eine Schule gefunden, die das Anforderungsprofil erfüllte und Neles Einschränkungen akzeptierte. In Winnipeg, Manitoba, Kanada, wurde mit der Familie um Brenda Miller eine unglaublich warmherzige Familie gefunden, die Nele für ihren Aufenthalt ein Heim geben wollte. Alle nötigen Rechnungen und Gebühren (Veranstalter, Schulgeld, Homestay-Gebühren, Gebühren für Visa-Dokumente) waren beglichen und sogar Auslands-Bafög wurde genehmigt. ...aber das Corono-Virus hat nun diesen Traum für 2020 beendet! Die Reise kann nicht durchgeführt werden! Eigentlich sollte Nele Ende August/Anfang September 2020 in Winnipeg eintreffen. Der Schuljahresbeginn dort war auf den 6. September terminiert. Aber aufgrund der Pandemie hatte die kanadische Regierung einen Einreisestopp verhängt. Ich habe alles versucht um für Nele eine Sondergenehmigung zu erhalten. Ich konnte per Email bis zum Büro des kanadischen Premierminister Justin Trudeau vordringen und bekam auch Antworten. In Sigmar Gabriel, ehemaliger Außenminister Deutschlands, konnte ich einen prominenten Unterstützer gewinnen. Herr Gabriel hat viele Emails geschrieben und für Nele geworben. Doch alle unsere Versuche wurden nicht von Erfolg gekrönt. Nele konnte die Reise zum vorgesehenen und vertraglich vereinbarten Termin nicht antreten. Der Plan eines Aufenthalts für ein Schuljahr war gescheitert. Ein Zwischeneinstieg während des ersten Halbjahres ist nicht möglich. Als Alternative stand nun auf Vorschlag des kanadischen Schulbezirks eine Verkürzung des Aufenthalts auf ein Halbjahr und eine Anreise zum zweiten Schulhalbjahr im Raum, also Ende Januar/Anfang Februar 2021. Wir haben nun entschieden, dies nicht zu tun, denn viele Fragen wären unbeantwortet geblieben. Auch machen uns zuletzt die steigenden Infektionszahlen und damit die Verantwortbarkeit dieser Reise für eine Person wie Nele sorgen, gilt sie doch als Mitglied der Risikogruppe. Bei einer Verkürzung der Reisedauer und einer Anreise im Januar fragten wir uns, wie die pandemische Lage dann aussähe, würde Nele wirklich fliegen können? Darauf kann zurzeit niemand eine Antwort geben. Was wäre, würde es in Kanada nach erfolgter Anreise einen zweiten Lockdown geben und die internationalen Schülerinnen und Schüler müssten ihren Aufenthalt, wie im März/April bereits geschehen, abbrechen? Wer käme für die Kosten auf, gäbe es eine Erstattung seitens des Veranstalters? Dieser hätte ja seine Pflichten erfüllt. Wird es den Reiseveranstalter dann überhaupt noch geben? Zudem haben die kanadischen Behörden bis heute weder eine study permit noch ein Visum erteilt, die Bearbeitung stockt. Aufgrund all dieser Unwägbarkeiten haben wir uns entschieden vom Vertrag mit dem Veranstalter zurückzutreten. Hier greift die Klausel „Rücktritt wegen nicht Durchführbarkeit der Reise“. Diese ermöglicht es uns, den vollen Reisepreis stornokostenfrei zurückzuverlangen. Dies geschah vor allem deswegen, um unsere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu wahren. Der Veranstalter hat unseren Rücktritt akzeptiert und eine Erstattung des Reisepreises versprochen, abzüglich einiger Bearbeitungsgebühren bei der kanadischen Schule und den entstandenen Kosten für die Beantragung von Visum und study permit. Auf den Eingang aller Gelder warten wir jetzt. Zwischenzeitlich stand auch eine Verschiebung um ein Jahr als Überlegung im Raum. Aber auch dies stellt keine wirklich praktikable Lösung dar, das ergab sich aus Gesprächen mit Neles derzeitiger Schule. Nele wollte ursprünglich nach erfolgreicher Qualifikation für die Oberstufe hier in Niedersachsen die 11. Klasse in Kanada absolvieren. Dieses hätte bei entsprechenden Leistungen hier Anerkennung erfahren. Danach wollte sie die Klassen 12 und 13 wieder hier machen und mit dem Abitur beenden. Nun muss sie die 11. Klasse hier vor Ort machen. Führe sie ein Jahr später, würde das Auslandsjahr in die Zeit der 12. Klasse fallen. Dieses Schuljahr in Kanada kann aber keine Anerkennung finden. Die Klassen 12 und 13 muss sie hier machen, alle erzielten Leistungen zählen für das Abitur. Und nochmal eine Klasse wiederholen (Nele hatte das 9. Schuljahr wegen eines längeren Klinikaufenthalts ja bereits freiwillig wiederholt, um den Anschluss wiederzugewinnen), das möchte sie nicht. Sie wäre dann zum Teil drei Jahre älter als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler, sie möchte auf ihrem Weg zu einem universitären Abschluss nicht noch mehr Zeit verlieren, denn Zeit könnte aufgrund ihrer Erkrankung und deren Verlauf zu einem Gegenspieler werden. Und auch hier muss man fragen: Wird es den Reiseveranstalter in einem Jahr überhaupt noch geben oder droht auch ihm, wie so vielen anderen, die Insolvenz? Nun ist der Traum vom High School Jahr 20/21 also geplatzt. Doch Nele rückt von ihrem Vorhaben, ein Jahr in Nordamerika zu verbringen um dort zu lernen, nicht ab. Besonders ihre Englisch-Kompetenzen, ihre Leidenschaft und große Stärke, will sie dort erweitern. Sie hat nun den Entschluss gefasst, nach dem Abitur, wenn die Pandemie dann hoffentlich zu Ende ist, einen neuen Anlauf zu wagen. Als Risikogruppen-Anhängerin könnte sie sich dann auch mental freier auf das Studieren konzentrieren. Das wird also kein High School Year sein, aber es gibt andere Möglichkeiten. Hier rückt in erster Linie ein Jahr an einem College oder sogar an einer Universität in den Fokus. Aber auch hier ist die Bildung kostenpflichtig. Die kanadische Gastfamilie hat signalisiert, dass die Türen zu ihrem Haus für Nele auch dann offen stehen werden. Brenda Miller sagte uns sogar zu, uns bei der Suche nach einem Platz an einer dieser Bildungsinstitutionen zu unterstützen. Winnipeg bietet auch auf diesem Feld großartige Möglichkeiten, Brendas Tochter Carrie studiert selbst, um Lehrerin zu werden. Für diese großherzige Unterstützung sind wir sehr dankbar. Brenda Miller sagt, dass sie beim Lesen von Neles Bewerbungsunterlagen sofort eine Verbindung gespürt hat. Diese Verbindung wurde durch Videotelefonate inzwischen zu einer echten Bindung. Sie sagt, Nele wird kommen, nur sind die Umstände und der Zeitpunkt noch nicht klar, aber sie wird kommen, dessen sei sie sich absolut sicher. Welch eine großartige Frau! Nun heißt das Vorhaben „Kanada 2023“. Nele behält den Kopf oben, trägt es mit Fassung, obwohl natürlich viele Tränen geflossen sind. Für mich als Vater ist es schwer zu ertragen, dass mein Kind im Leben so viele Rückschläge erleiden muss. Körperbehindert geboren, MS-Diagnose mit 13, der Lebenstraum vom Auslandsjahr auf der Zielgerade von einem Virus zerstört. Das tut wirklich weh. Dankbar bin ich, dass meine Tochter selbst so stark ist und nun einfach das Zieljahr in die Zukunft verlegt hat. Das Projekt „Kanada 2020“, für das Sie und Ihr gespendet habt, ist aber nun hinfällig. Das bedeutet, dass auch das Spendenziel nicht aufrechterhalten werden kann. Dadurch haben Sie und Ihr das Recht, Ihre und Eure Spende zurückzuverlangen.Wir haben das Projekt „Auslandsjahr“ zwar nicht begraben, aber die Umstände und Bedingungen haben sich verändert. Und eben deshalb haben Sie und Ihr das Recht von Ihrer und Eurer Spende zurückzutreten. Nun wird es juristisch. Betterplace sagt, es sei grundsätzlich möglich, den Spendenzweck zu ändern. Dafür müssen die Spender aktiv über die Funktion „Neuigkeiten“ über die betterplace-Plattform unterrichtet werden, was ich mit dieser Nachricht tun möchte. Folgender Satz ist der entscheidende, ich zitiere: Wenn du nicht damit einverstanden sind, dass deine Spende für diesen neuen Zweck verwendet wird, kontaktiere mich mich bitte, damit ich deine Spende dann storniere. Falls du nicht via PayPal gespendet hast, benötige ich dafür deine Bankverbindung Sollten Sie/solltest du via PayPal gespendet haben wäre es prima, wenn Sie/du mir deine mit PayPal verknüpfte Email-Adresse geben würdest, damit ich das Geld schnellstmöglich anweisen kann. Der Betrag wird von mir vollumfänglich erstattet inkl. der von betterplace und PayPal abgezogenen Gebühren. Alle Untertützerinnen und Unterstützer, die Neles neuen Weg nicht mitgehen wollen, bitte ich also um Nachricht. Ich werde dann die Rückzahlung Ihrer/Deiner Spende veranlassen. Ihren/Deinen Widerruf kannst du über die betterplace-Plattform kommunizieren, zur Sicherheit geben ich auch meine Emailadresse an: [email protected] Über Email bin ich gerne bereit, Ihnen/Dir meine Telefonnummer mitzuteilen, um eventuell offen gebliebene Fragen zu beantworten. Abschließend möchte ich Ihnen/Dir nochmals für die Unterstützung danken, unabhängig davon, wofür Sie sich entscheiden/Du dich entscheidest. Ohne diese großartige Unterstützung wären wir niemals überhaupt so weit gekommen. Wir waren bereits auf der Ziellinie, doch dann hat Covid19 uns zu Fall gebracht. Nele aber will aufstehen und weiterlaufen... Mein besonderer Dank gilt der Deutschen Multiplen Skelerose Gesellschaft Niedersachen und Herrn Sigmar Gabriel für die großartige Unterstützung für meine Familie. Sie waren in dieser schweren Zeit des Hoffens, Wartens und Bangens eine große Hilfe. In der Hoffnung, dass Sie/Du unseren Umweg mit uns gehen/gehst verbleibe ich mit den allerherzlichsten Grüßen Lars Vickendey Braunschweig, den 28. September 2020

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