Sehr geehrte Unterstützer,
ich schreibe Ihnen bezüglich eines Fertighauses, das meine Familie im Jahr 2003 bei der Firma L aus Heidenheim in Auftrag gegeben hat. Kurz nach der Abnahme stellten wir Mängel am Haus fest, die wir offiziell beanstandeten. Als junge Familie mit drei kleinen Kindern vertrauten wir dem Unternehmen.
Im Jahr 2017 traten gravierende Schäden an der Wohnzimmerdecke auf. Dies führte zu einem langjährigen Rechtsstreit mit Anwälten, gerichtlichen Gutachtern und Verhandlungen. Obwohl wir in erster Instanz in Memmingen Recht bekamen und der Hersteller des Hauses den Schaden zahlen sollte, wurde dieses Urteil nach einer Berufung vom Richter in Augsburg aufgehoben. Zuletzt haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht verloren, wodurch uns erhebliche finanzielle Verluste entstanden sind.
Für die Zwischenzeitliche Renovierung musste ich 35 TEur aufnehmen weiter haben wir für gerichtliche Gutachter und Anwälte 25 TEur ausgegeben und 25 TEur anderweitig für die Reparatur geliehen. Jetzt kommen noch die Anwaltskosten der Gegenseite bis zur dritten Instanz hinzu. Wo noch weitere 20 TEur zu erwarten sind. .
Nachweislich wurde hier schwerwiegende Mängel in der Ausführung festgestellt, auch wurde eine 40 Jährige Gewährleistung zugesagt auf die statische Grundkonstruktion , letztlich ist eine Abdichtung bzw. Das Eindringen von Regenwaser nicht entscheidend, so das Gericht. Wenn dennoch alle Balken regelrecht verfault waren .
Angesichts dieser Umstände bitte ich Sie höflich um Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Clemens Bernhard