Im Herbst 2017 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Möglichkeit schaffen muss, die neben den bisherigen binären Geschlechtseinträgen "männlich" "weiblich" "kein Eintrag" (§22 Abs. 3 PStG) einen weiteren Eintrag "divers" ermöglicht. Hierzu ist Ende 2018 das Gesetz §45b PStG in Kraft getreten. Menschen, die eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, in der eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" attestiert (lat. "attestatio" = beglaubigen) wird, können dadurch ohne großen Aufwand ihren Namen und ihr Geschlecht mit einer Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern lassen.Doch einer Gruppe von Ministerialbeamten im Bundesinnenministerium (Exekutive, Verwaltung) gefällt diese neue Praxis offensichtlich nicht, die der Gesetzgeber (Bundestag, Legislative) gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht (Judikative) beschlossen hat.Jetzt wird nachträglich Standesämtern "Anwendungshinweise" gegeben, wie sie ihre Arbeit zu verrichten hätten. Dabei sind Standesbeamte unabhängige Urkundsbeamte, die nach §2 PStG an keine Weisungen gebunden sind. Der Gesetzgeber hat also eine völlig absurde Situation geschaffen und ist jetzt darum bemüht Fehlerkorrektur zu betreiben und nimmt dabei die Einschränkung von Menschenrechten gezielt in Kauf.Auf diese Umstände möchte ich mit der Webseite www.pstg45b.de aufmerksam machen und den Gesetzgeber auffordern, dieses Unrecht zu beenden. Kein Mensch sollte sein Geschlecht gegenüber dem Staat "beweisen" müssen. Kein Mensch darf aufgrund seines Geschlechts als "krank" definiert werden und mit einem ärztlichen Attest oder Gutachten den Gegenbeweis antreten müssen.Von diesen Menschenrechtsverletzungen abgesehen, ist auch diese Gruppe von Ministerialbeamten der Dreigewaltenteilung unseres Rechtsstaates verpflichtet und kann nicht einfach von der rechsstaatlichen gesetzgebenden Gewalt beschlossene Gesetze willkürlich nach Gutdünken obrigkeitsstaalich uminterpretieren oder mit perfiden Methoden neue Vorgaben bestimmen. Die Spenden sind für die Unterhaltung der Webseite www.pstg45b.de und Unterstützung der damit verbundenen Aufklärungsarbeit bestimmt. Sowohl der Server, die Pflege der Webseite als auch die rechtliche Absicherung sind mit Kosten verbunden. Die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit ist ehrenamtlich und es wird dafür sehr viel Freizeit investiert mit dem Ziel den Menschen, die es brauchen weiterzuhelfen. Deswegen bin ich für jede Form der Unterstützung sehr dankbar. LGJM
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gute und informative Website. Danke für Deine Mühe und Grüße an Dr. Claudia Haupt!
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Finde das Engagement in der Sache wichtig und dringlich. Viel Erfolg gegen menschenverachtende Formalien