Good News! Die Stiftung Alltagsheld:innen verdoppelt ab jetzt wieder jede eingehende Spende!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
viele Tausende/Zehntausende Eltern werden bei der Inflationsausgleichsprämie benachteiligt, denn anders als die anderen Tarifbeschäftigten, u.a. diejenigen im Krankengeld oder Kinderkrankengeld haben Beschäftigte in Elternzeit nämlich keine Inflationsausgleichsprämie bekommen und ich kämpfe vor dem Bundesarbeitsgericht für Gerechtigkeit – bitte unterstützen Sie mich mit einer Spende, um unsere Rechte durchzusetzen.
Nachdem die erste Instanz zu unseren Gunsten entschieden wurde (Az. 3 Ca 2231/23), argumentierte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Berufung (Az. 14 SLa 303/24) u.a., dass Eltern sich „frei“ für die Elternzeit entschieden hätten und auf alternative Betreuungsmöglichkeiten wie Partner, Verwandte, Kindertagespflege oder Au-pairs zurückgreifen könnten – alternativ könnten sie „davon absehen, ein Kind zu bekommen oder es aufzuziehen“. Diese Sichtweise ist äußerst befremdlich.
Das bedeutet, dass viele Eltern, die sich in Elternzeit befinden, weiterhin von dieser ihnen zustehenden und auch symbolträchtigen Zahlung ausgeschlossen bleiben. Mit Ihrer Unterstützung können wir dafür kämpfen, dass auch Eltern in Elternzeit einen gerechteren Anspruch auf den Inflationsausgleich erhalten.
Warum ich Ihre Unterstützung brauche:
Trotz dieses Rückschlags gibt es Hoffnung: Das Gericht hat die Revision zugelassen, und ich möchte den Fall vor das Bundesarbeitsgericht bringen. Dieser Schritt könnte nicht nur mir, sondern auch vielen anderen Eltern, die in ähnlichen Situationen benachteiligt werden, helfen. Allerdings bringt die dritte Instanz hohe Kosten mit sich, und ohne Ihre Hilfe werde ich gezwungen sein, die Revision zurückzuziehen.
Was bisher erreicht wurde:
Erste Instanz gewonnen: Das Arbeitsgericht Essen entschied, dass der Ausschluss der Inflationsausgleichszahlung für Eltern in Elternzeit rechtswidrig ist.
Zweite Instanz: Eine Teilzahlung wurde zugesprochen, aber die weiteren Ansprüche abgelehnt.
Nächster Schritt: 28.01.2026 - Revision vor dem Bundesarbeitsgericht, um Gerechtigkeit für alle betroffenen Eltern zu erkämpfen.
Ihre Spende hilft:
Ihre Unterstützung ist entscheidend, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu decken. Jeder Beitrag, 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, bringt uns dem Ziel näher, Gerechtigkeit für Eltern in Elternzeit zu erkämpfen.
Verwendung der Spenden:
Die gesammelten Mittel werden zur Deckung der Anwalts- und Gerichtskosten verwendet. Die Rechnungen aus der zweiten Instanz stehen noch aus, und meine Anwältin Sandra Runge wird in den nächsten Tagen die möglichen Kosten der dritten Instanz zusammenstellen. Wir gehen aktuell von weiteren 6.000€ aus. Sobald die genaue Summe bekannt ist, wird dann das Spendenziel angepasst.
Verwendung überschüssiger Mittel:
Sollte mehr Geld als benötigt gesammelt werden oder der Fall gewonnen werden, werde ich überschüssige Beträge an gemeinnützige Organisationen spenden, die alleinerziehende Mütter und Familien in Not unterstützen.
Transparenz:
Ich werde regelmäßig über den Fortschritt des Verfahrens und die Verwendung der Mittel berichten. Jede Unterstützung, egal in welcher Höhe, zählt und hilft dabei, die Rechte von Eltern in Elternzeit zu verteidigen.
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Unterstützung!
Alles Liebe,
Ihre Julia