Sarahs Klavierspiel nicht verstummen lassen.

Caspar Ernst Göttingen, Germany

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Im August 2022 hat sich Sarah an ein Klavier auf einer Straßenkreuzung gesetzt und ein Konzert gespielt. Weil das nicht in einem Konzertsaal geschah sondern inmitten eines Straßenfestes, weil sie das tat, um an die Bedrohung durch die Klimakrise und an nicht eingehaltene Versprechungen zu erinnern, stand sie schon mehrere Male vor Gericht und soll eine Geldstrafe zahlen. Wir freuen uns über Spenden, die uns bei den Gerichts- und Anwaltskosten und bei der Zahlung der Strafe helfen.

Meine Lebenspartnerin Sarah hatte erst wenige Tage zuvor ihr Klavierstudium abgeschlossen, als sie Teil des Straßenfestes wurde. Das Klavier und Sarahs Musik waren Teil einer Aktion von Extinction Rebellion und dem Aufstand der Letzten Generation, die vor Ort in der Nürnberger Innenstadt, in Zeitungen und auf Social-Media-Plattformen auf die Gefahren von extremer Hitze, auf Stürme und Regenkatastrophen aufmerksam machen wollten, und auf die Verantwortung, die Deutschland und die deutsche Politik daran haben.[1,2]

Die Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise, vor denen schon seit Jahrzehnten gewarnt wird, sind mittlerweile überall. Und für Sarah ist es gerade im Angesicht dieser Katastrophen wichtig, die Schönheit klassischer Musik zu bewahren; denn auch das ist menschengemacht. Bach, Mendelssohn Bartholdy und Rachmaninoff, mit Komponisten wie diesen sah sie einen Weg, den Menschen das Schöne des Lebens im Gedächtnis zu halten.

Sarah tritt seit Jahren mit ganz verschiedenen Aktionsformen für Klimagerechtigkeit ein, immer friedlich. In dieser Aktion spielte sie nur Klavier. Sie hat keine Autos blockiert, sich nicht festgeklebt oder mit Strohballen die Straße versperrt, sie hat nur Musik gemacht. Trotzdem ist sie - zu dieser Aktion - seit drei Jahren ein Spielball der bayerischen Justiz, wurde in Gerichtsverfahren auf eine Gefahrenstufe mit Terrorist*innen gestellt. Während andere Verfahren in der gleichen Sache eingestellt wurden, wurde diese Option für sie von der Staatsanwaltschaft explizit verweigert, mit der Aussage, dass auf Sarah “eingewirkt” werden müsse und “die Verteidigung der Rechtsordnung geboten” ist. Die Richterin stimmte dem ohne Einschränkungen zu. In der letzten Instanz wurden durch eine erneute Anhörung von 20(!) Zeug*innen die Gerichtskosten enorm erhöht.

Dabei wird ganz nebenbei völlig ignoriert, dass Sarah eigentlich Recht hat. Das Verfassungsgericht stellte im Beschluss vom 24. März 2021 fest, dass die deutsche Bundesregierung zu wenig tue, um nachfolgenden Generationen in diesem Land ein gutes Leben zu ermöglichen.[3] Und unabhängig davon ist ziviler Ungehorsam als legitimes und demokratisches Mittel des Protests bestimmt.

Zusätzlich zu der emotionalen Belastung, die Sarah in Anbetracht des Zustands der Welt auf die Straße getrieben hat, und zusätzlich zum Druck durch den Prozess steigen auch unsere Kosten. Sarah wurde mit einer Geldstrafe von 2.250€ belegt, dazu kommt die Bezahlung des Anwalts, sehr hohe Prozesskosten, Fahrtkosten. Außerdem warten wir noch auf das Ergebnis einer Gesamtstrafenbildung, in der verschiedene Geldstrafen miteinander verrechnet werden. 

Wir rechnen mit 6.000€, von denen - hoffentlich - die Hälfte von unterstützenden Organisationen übernommen wird. So kommen wir auf 3.000€ für dieses Fundraising. Für den glücklichen Fall, dass wir nach Zahlung aller Kosten noch etwas von den Spenden übrig haben, werden wir das Geld an gemeinnützige Organisationen weitergeben. Das Geld soll an Gruppen gehen, die sich mit Musik und Kunst für Klimagerechtigkeit einsetzen und Resilienz gegenüber den Folgen der Klimakrise schaffen wollen.

Wer Interesse hat, noch mehr über Sarahs Aktivismus zu erfahren, kann sich die wunderbare Doku von MedienPraxis über die XR-Ortsgruppe Nürnberg von 2025 anschauen: Klimaschützen ist kein Verbrechen.

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[1] https://extinctionrebellion.de/documents/886/PM_Offener_Brief_OB1.pdf

[2] https://www.merkur.de/bayern/nuernberg/nuernberg-hauptbahnhof-klima-aktivisten-blockade-verkehr-chaos-polizei-91729480.html

[3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

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