Der Schutz für Kinder - Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten - sollte auf Straßen Vorrang vor dem schnellen Verkehr haben.
Dies erhöht die Sicherheit der Kinder auf Ihrem Schulweg.
Ein heranbrausender 40 Tonner mit Anhänger bringt eine gewisse Sogkraft mit sich.
Der Anhalteweg bei Reduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 wird um über die Hälfte verringert.
Von 40 Meter auf 18 Meter!
Die Hürden für Tempo 30 auf übergeordneten Straßen, wie einer Staatsstraße, wurden 2016 vor sozialen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen abgesenkt - ein Nachweis für eine erheblich übersteigerte Gefahrenlage muss nicht mehr erbracht werden.
Jedoch muss immer noch eine "qualifizierte (einfache) Gefahrenlage" bestehen.
Diese Gefahrenlage liegt wohl entlang einer Staatsstraße,
in unseren Augen eindeutig vor.
Die Gefahrenlage ist klar ersichtlich, zumindest für die Eltern, die Ihre Kinder genau deshalb auch in der dritten und vierten Klasse noch täglich auf dem Schulweg begleiten.
Jedoch wird dies von den Behörden nicht anerkannt.
Vielleicht wollen sie es gar nicht sehen und wahrhaben.
Denn wenn ein Ortstermin für eine Besprechung über die Umsetzung von Tempo 30 weitab der betreffenden Straße im Schulhof und gar keine Begehung des eigentlichen Brennpunktes, der Staatsstraße stattfindet, ist das kaum anders zu verstehen.
Wir möchten deshalb einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten und bräuchten Eure und Ihre Unterstützung!
Vielen Dank dafür - gemeinsam etwas zum Guten verändern :-)