Für eine transparente Datenschutzaufsicht

Malte Engeler Berlin, Germany

Für eine transparente Datenschutzaufsicht

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Die Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes erfüllen eine zentrale Aufgabe bei der menschenzentrierten Gestaltung der digitalen Transformation. Darum ist es so wichtig, dass die Leitungen dieser Behörden auf Basis von Fachkunde und im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt werden. Nur so kann ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden. Genau so will es auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und fordert deshalb alle Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, in Art. 53 DSGVO dazu auf, entsprechende Verfahren vorzusehen.

Leider ignoriert die Praxis in den Bundesländern und im Bund diese Grundsätze beharrlich. Seit Anwendbarkeit der DSGVO sind alle Behördenleitungen auf Basis nicht-öffentlicher, politischer Deals auserkoren und in den Parlamenten ernannt worden. Nur in sehr wenigen Fällen wurden unabhängige Fachpersonen zu einer Bewerbung aufgerufen. In keinem Fall wurde eine nachvollziehbare, transparente Auswahl unter potentiellen Kandidat*innen getroffen. In allen Fällen erfuhr die Öffentlichkeit erst kurz vor dem Ernennungsakt, auf wen sich die Landesregierungen intern bereits vorab geeinigt hatten.

Ich selbst habe mich im Sommer 2023 in Sachsen-Anhalt auf das Amt der dortige Behördenleitung beworben. Dort hatte die Landesregierung kurz zuvor sogar das Erfordernis einer Ausschreibung aus dem Gesetz gestrichen. Statt einer transparenten Bewerber*innenauswahl einigte sich die Landesregierung Sachsen-Anhalts abermals ohne entsprechendes transparentes Verfahren auf einen Kandidaten und setze seine Ernennung auf die Tagesordnung des Landtages. Kurzfristig legte ich, unterstützt von FragdenStaat und Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz, bei den Verwaltungsgerichten einen Eilantrag mit dem Ziel ein, die Wahl zu verschieben, bis zuvor ein Auswahlverfahren unter Wahrung der Vorgaben des Art. 53 DSGVO durchgeführt wurde. Sowohl die erste (Verwaltungsgericht) als auch die zweite Instanz (Oberverwaltungsgericht) wiesen den Eilantrag jedoch unter Verweis auf beamtenrechtliche Verfahrensfragen ab, ohne dabei die eigentliche Frage der Rechtmäßigkeit des Ernennungsverfahrens genauer zu prüfen oder - wie von uns gefordert - den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu zu befragen. Die Wahl des zuvor regierungsintern vorherbestimmten Kandidaten scheiterte dann allerdings unabhängig davon an koalitionsinternen Gründen.

Immerhin wies das Oberverwaltungsgericht aber darauf hin, dass für die Überprüfung dieser Frage die Datenschutzbehörde des Landes - also eben jene Behörde, deren Leitungsposition im Streit stand - zuständig sei. Sofern die Auswahl- und Ernennungspraxis gegen Art. 53 DSGVO verstoße, habe diese die nötigen Mittel, um Abhilfe zu schaffen.

Im Herbst 2023 habe ich daher - weiterhin anwaltlich unterstützt von Piltz Legal - formal Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht in Sachsen-Anhalt eingelegt. Überraschend wies die Behörde die Beschwerde wegen Verfahrensfragen ab und hielt es nicht für ihre Aufgabe, die Einhaltung des Art. 53 DSGVO zu überprüfen. Hiergegen habe ich Anfang des Jahres 2024 nun Klage erhoben, abermals vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Die Datenschutzaufsichtsbehörde muss die Beschwerde inhaltlich prüfen, ihre Untätigkeit ist rechtswidrig.

Nachdem FragdenStaat die Eilverfahren im Sommer 2023 noch unterstützen konnte, trage ich die Kosten für diese neue Phase nun alleine. Die Kanzlei Piltz Legal hat die rechtliche Begleitung dankenswerterweise vorerst pro bono übernommen, sodass derzeit nur die Gerichtskosten der ersten Instanz anfallen. Diese belaufen sich auf 483 €.

Ich möchte die Datenschutz-Community hiermit herzlich einladen, das Verfahren nicht nur atmosphärisch und mit verbalem Support zu unterstützen. Wer den finanziellen Spielraum hat, ist willkommen, einen Teil zu den Gerichtskosten beizutragen.

Wer noch ein bisschen mehr wissen will, darf gern in den FAQ weiterlesen:

1. Soll ich etwa dafür zahlen, dass Sie einen Job bekommen?

Das Verfahren nahm seinen Ausgang in meiner Bewerbung, ja. Die Rechtsfrage geht aber weit darüber hinaus und betrifft die Auswahl- und Ernennungspraxis in allen Ländern und im Bund. Die Hoffnung ist, eine grundlegende Klärung herbeizuführen, notfalls bis zum EuGH. Und außerdem: Wenn die Klage Erfolg hat, ist das Ergebnis lediglich, dass das Auswahl- und Ernennungsverfahren in Übereinstimmung mit Art. 53 DSGVO (erneut) durchgeführt werden muss. Wer aus diesem - dann transparenten - Verfahren als erfolgreiche*r Bewerber*in hervorgeht, ist nicht Gegenstand dieses Verfahren.

2. Wenn das alles illegal ist, warum ist die Praxis dann seit Jahren trotzdem so?

Die Leitungsposten der Datenschutzbehörden sind lukrative und politisch einflussreiche Ämter. Die jeweiligen Landesregierungen haben aus vielfachen Gründen Interesse daran, Einfluss zu nehmen, etwa mit Blick auf die Aufsicht über die eigene Landesverwaltung (Schulen, Behörden, Landespolizei) und die landeseigene Datenwirtschaft. Schon 2010 brauchte es erst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, in dessen Rahmen der EuGH Deutschland verurteilte, die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden zu verbessern. Das scheint auch hier zu gelten: Freiwillig ist der politische Wille (noch) nicht vorhanden, das Amt in einem transparenten Verfahren zu vergeben. Es braucht offenbar abermals externe - gerichtliche - Motivation.

3. Wer bekommt das Geld und wofür wird es ausgegeben?

Die 483 € gehen an mich als Privatperson. Die Summe deckt auf den Cent genau die Gerichtsgebühren der ersten Instanz und nicht mehr.

4. Sollte ich mein Geld nicht lieber anders einsetzen?

Ja, wahrscheinlich schon. Wer zweifelt, ob diese Kampagne die Unterstützung wert ist, zögert bitte keine Sekunde und unterstützt lieber lokale Frauenhäuser, Antifa-Verbände oder auch die Tafel.

Das Kampagnenbild verwendet Bilder von Markus Spiske und Max Fuchs (Unsplash).

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Malte Engeler
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04. February 2024
Human Rights
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