Darum geht es:
Ein Imkerkollege musste 2018 acht gesunde Bienenvölker in Pankow abtöten da zwei weitere Völker an der Amerikanischen Faulbrut - einer für Menschen harmlosen aber für Bienenbrut tödlichen Infektion - erkrankt waren.
Obwohl
wurde dem Imker im Widerspruch zur geltenden Rechtslage auferlegt, sie umgehend abzutöten.
Sein Kampf gegen den Amtstierarzt war vergeblich: Kein Gericht wollte sich mit der komplexen Materie beschäftigen, die Eilanträge wurden abgewiesen.
Nachträgliche Klagen gegen das rechtswidrige Vorgehen haben die Berliner Gerichte gar nicht erst verhandelt. Begründung war, dass angeblich kein Interesse daran bestehe, nachträglich die Rechtmässigkeit der behördlichen Anordnungen in diesem angeblichen "Einzelfall" zu prüfen. Dagegen hat der Imker Verfassungsbeschwerde eingelegt um endlich Rechtsgehör zu erhalten - für die dafür angefallenen Kosten bitte ich hier um Ihre Spende denn keine Rechtsschutzversicherung trägt diese Kosten und der betroffene Imker ist mittellos!
Warum ist diese Fall so wichtig?
Die Fragestellung des Verfahrens ist von grundsätzlicher Natur und für alle Berliner Imker und Imkerinnen von Relevanz - egal, wie es ausgeht: Endlich wissen wir, wo die Grenzen der Amtstierärzte verlaufen, was möglich ist und wie weit wir uns gegen pauschale Tötungsanordnungen für gesunde Bienenvölker wehren können und müssen.
Noch ist in Berlin vieles im Argen bei der Bienengesundheitsvorsorge:
In der von über 2.000 Bienenliebhabern unterstützten Petition finden sich weitere Details zu dem bisherigen Verfahren.
Jeder Cent zählt - vielen Dank für Eure Spende!
Was passiert mit einem etwaigen "Zuviel" an Spenden?
Da selbst im Fall des Obsiegens voraussichtlich nur ein Bruchteil der Kosten durch das unterlegene Land Berlin wieder erstattet werden, wird es definitiv eine Finanzierungslücke zu Lasten des Imkers geben.
Falls eintretend wird der nicht mehr zur Kostendeckung (Anwaltskosten und Transaktionskosten von betterplace.me) erforderliche Teil hälftig an folgende gemeinnützige Vereine zur zweckgebundenen Verwendung gespendet:
Selbstverständlich wird die erfolgte Überweisung beleghaft nachgewiesen!
Die Geschichte im Detail:
Im Spätherbst 2018 wurden bei einer freiwilligen Laboruntersuchung an einem Bienenstand in Berlin-Pankow Faulbrutsporen gefunden. Bei der sogenannten Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine meldepflichtige Tierseuche, die für Menschen und Honigkonsumenten absolut ungefährlich ist.
An dem Stand standen zehn Bienenvölker, in zweien davon wurden im Labor Sporen nachgewiesen, in den anderen acht Völkern nicht. Das Veterinäramt Pankow ordnete damals jedoch die Tötung des ganzen Standes an, nicht nur der zwei betroffenen, sondern auch der acht gesunden Bienenvölker.
Das ist vom Gesetzgeber in der Bienenseuchenverordnung eindeutig anders vorgesehen. Es gibt auch eine "Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland" vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL), welche ebenfalls deutlich macht, dass der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat, im Krankheitsfall pauschal alle Bienenvölker eines Standes abzutöten.
Der Imker versuchte, das juristisch zu verhindern, doch aufgrund der Behauptung des Veterinäramtes, es liege hier ein dringlicher Fall vor, gab es nur Schnellverfahren ohne Anhörung von unabhängigen Experten.
Nach der Tötung der Bienenvölker versuchte der Imker durch eine Feststellungsklage nachträglich die Rechtswidrigkeit der Tötungsanordnung feststellen zu lassen. Doch weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht liessen die Klage zu. Die Bienen seien ja bereits tot, es sei ein Einzelfall gewesen (obwohl der Amtsleiter bei der mündlichen Verhandlung erklärte, er würde immer wieder so handeln).
Inzwischen gab es einen ähnlichen Fall in einem anderen Bundesland, auch dort wollte ein Veterinäramt einen Imker zur Tötung vieler gesunder Bienenvölker zwingen. Der Imker bekam dort, vor dem Verwaltungsgericht Münster, jedoch Recht in seinem Bestreben, die unnötige Tötung nicht erkrankter Bienenvölker zu verhindern. Das Amt versuchte dagegen Berufung einzulegen, die jedoch abgewiesen wurde, weil die Rechtslage dermassen klar sei und auch Veterinärämter an die geschriebenen Gesetze gebunden seien.
Durch die [hoffentlich erfolgreiche] Verfassungsbeschwerde soll nun erreicht werden, dass sich die Berliner Gerichte zumindest mit diesem Urteil beschäftigen müssen.