In den meisten Bundesländern haben die Eltern bei der Schulwahl nach der Grundschule das letzte Wort. Nur in Bayern, Thüringen und Brandenburg ist der Elternwille nicht frei. Das bedeutet: Wenn die Schule befindet, das Kind sei nicht für die Realschule oder das Gymnasium geeignet, aber die Eltern aber das Kind dennoch für geeignet halten, bestimmt der Staat.
Wir sind nach unseren rechtswissenschaftlichen Recherchen überzeugt, dass dieses Vorgehen des Staates eine unverhältnismäßige Einschränkung des Grundrechts der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG darstellt. Deshalb planen wir eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Übertrittsverfahren am Bundesverfassungsgericht, damit in Karlsruhe die Verfassungskonformität geprüft werden kann.
Daher sammeln wir Geld für eine Verfassungsbeschwerde. Mit diesem Geld unterstützen wir die Familien, die stellvertretend für uns Eltern in Bayern ihren eigenen Fall an das Bundesverfassungsgericht bringen, so dass sie ihre Kosten für die Gericht und Anwalt besser bewältigen können. Wir halten Sie auf unserer Website über alle Ausgaben auf dem Laufenden und machen transparent, für welche Kosten die Spenden eingesetzt werden.
Das ist eine Aktion der Website: www.uebertrittbayern.de
Wir kämpfen für ein besseres Übertrittsverfahren!