Juhu 😊 ein weiterer „großer“ Erfolg!

28.04.2024
Bianca Koch Berlin, Germany
Back to campaign
Das Familiengerichtsverfahren wurde per Beschluss am 22. Nov. 2023 aufgehoben. Jedoch geht die „Finanzielle Gewalt“ weiter… Daher von „Herzen“ weiterhin Dank für Eure Unterstützung!!! Wie kam es zur Aufhebung: Ende Juni 2023 kam es zu einem Gespräch mit den ausländischen Behörden in Begleitung einer ansässigen Anwältin. Bei diesem Gespräch konnte ich über die „Institutionelle Gewalt“ (nachzulesen in „Mütter klagen an“) informieren, die uns widerfährt. Daraufhin wurde uns unerwartet Unterstützung angeboten! Von nun an würden die ausländischen Behörden keine Informationen mehr, ohne offizielle Anfrage über das Ministerium, nach Deutschland weiterleiten! Wir sind sichtlich erleichtert und dankbar, nach dieser Auskunft. Zum ersten Mal nach dieser langen Odyssee, erhalten wir echte Unterstützung! Ende Oktober 2023 entscheidet das Jugendamt dann daraufhin, dass aufgrund „keiner ausländischen Rückmeldung“ nun keine weiteren gerichtlichen Maßnahmen erforderlich sind! Einen Monat später, November 2023 erhalten wir dann auch vom Familiengericht den Beschluss, dass familiengerichtliche Maßnahmen „derzeit“ nicht erforderlich seien. Gleichzeitig erhalten wir jedoch in der Anlage die Kosten des Verfahrens - fortgesetzte „Finanzielle Gewalt“. Ca. 200€ soll ich monatlich zurückzahlen! Ich lege daraufhin Widerspruch ein und weise auf „Finanzielle Gewalt“ (nachzulesen in „Mütter klagen an“ „Die Stille Gewalt“ oder „Im Zweifel gegen das Kind“) von Behörden hin. Die Kosten werden nun neu berechnet! Dazu wurden Antragsdaten vom Amstgericht ohne meine Kenntnis ans Kammergericht weitergeleitet! Dieses prüft aber, wie bereits durch den Befangenheitsantrag 2022 festgestellt, nur die äußere Form der Antragstellung nicht jedoch die realen Zusammenhänge. Dabei stimmt das Kammergericht diesmal sogar der falschen Festlegung des Amtsgerichtes zu. In der Annahme, es handle sich um eine Stromkostennachzahlung???, statt der eingereichten „Heizkostenjahresabrechnung 2022“. Dafür muss ich zusätzliche 71€ (5€ Mahnung) Beschwerdekosten zahlen! Seit Anfang März steht nun fest, ich muss 850,85€ für das FamG Verfahren, in monatlichen Raten von 54€ zahlen. Gleichzeitig droht man mir, bei einem dreimonatigen Rückstand, die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe aufzuheben! Das ist „Finanzielle Gewalt“!!! Ich bitte Euch daher von „Herzen“, mich weiter zu unterstützen, mich weiterhin für die Rechte von jungen Menschen einzusetzen und die Institutionelle Gewalt öffentlich zu machen! Danke 🙏
2.115 € of 10.000 € collected
21 %
Donate now

Other news 4