Liebe Tierfreunde,
ich möchte Euch darüber informieren, dass die Gegenseite gegen das Urteil vom Oberlandesgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat. (Das ist der Weg, wenn das Oberlandesgericht eine Revision nicht zulässt, weil das Urteil so geprüft wurde, dass es die Kriterien für eine neue Beurteilung durch das Bundesgerichtshof faktisch ausschließt.)
Der inständige Wunsch, so viele Tiere auf die Straße setzen zu wollen und Leben zu gefährden ist beängstigend.
Zur Erinnerung, vor dem Oberlandesgericht haben die Tiere und ich gewonnen.
Nun geht es zum BUNDESGERICHTSHOF. Was für ein gewaltiger Weg. Teuer, sehr teuer und ehrfürchtig.
Für das Bundesgerichtshof sind in Deutschland nur 46!!! Anwälte zugelassen. Glücklicherweise habe ich einen sehr erfahrenen Anwalt gefunden, der sich auf Nichtzulassungsbeschwerden spezialisiert hat und sogar ein Nachschlagewerk dazu schrieb.
Er hat nun eine "Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung" verfasst. Was für ein langer, gewaltiger Begriff. Und was für eine enorme Belastung für Mensch und Tier.
Mein Anwalt macht mir große Hoffnung. In einem Brief schrieb er mir, dass er sehr zuversichtlich ist, dass wir gewinnen werden.
Im April will sich das Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Mögen die Tiere gewinnen, ein lebenslanges Zuhause behalten dürfen, denn es geht ihnen gut und sie fühlen sich wohl.
Der Streitwert beträgt mittlerweile 290.000!!! Euro. Das Haus kostete nur 123.000 Euro. Verrückte Welt, aber.... hausgemacht. Das hätte absolut nicht Not getan. Der Verlierer hat hinterher über 70.000 Euro Schulden. Das ist erschütternd. Wenn das BGH etwas ändern sollte, dann bitte nur die hohen Schulden. Die sollte KEINER haben. Ansonsten wünschen wir uns, dass das BGH die Nichtzulassungsbeschwerde ablehnt und endlich Frieden und Sicherheit für die Zukunft der Tiere einkehrt und sie ihr Lebensabend behütet verbringen können.
Ich danke Euch! Bärige Grüße vom Gnadenhof Waschbärarche Susanne