Pressemitteilung zum Gutachten

Aljoscha Kreß Frankfurt am Main, Germany
24.09.2026
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Es ist schon ein Paukenschlag, den das Bündnis Wärmewende Frankfurt am Main verkündet. Ein Rechtsgutachten der Hamburger Kanzlei Günther stellt fest, dass der Kommunale Wärmeplan gegen mehrere Gesetze und Vorschriften verstößt (siehe Anhang).

Nach Auffassung des Bündnis muss der Kommunale Wärmeplan nachgebessert werden und kann nicht, wie geplant, von den Stadtverordneten am 1. Oktober beschlossen werden. Während der Nachbesserung dürfen alle bisher gestarteten oder geplanten Maßnahmen auf dem Weg zu einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf keinen Fall gestoppt werden. Vielmehr ist uns eine Beschleunigung und ein ambitionierteres Vorgehen wichtig, das wir auch in Zukunft kritisch, aber konstruktiv unterstützen werden.

Kern der Kritik ist, dass die drei Zielszenarien des Plans nicht korrekt ausgewählt, abgewogen und verglichen wurden. Diese seien entgegen dem § 17 Wärmeplanungsgesetz nicht ergebnisoffen und zielkonform erstellt worden, so das Gutachten.

Das von der Stadt und der Mainova AG ausgewählte Szenario 2 mit Klimaneutralität erst im Jahr 2045 weiche von der Beschlussfassung der Stadt, dieses Ziel bis 2035 zu erreichen, ab. Dazu habe aber das dazu erstellte Szenario 1 nicht den geringsten Endenergieeinsatz und weniger Wärmepumpen. Erdgas wäre weiter verfügbar, werde aber durch einen unsinnig hohen Einsatz von Biomethan als klimaneutral deklariert. Die Möglichkeit der Solarwärme schließt die Planung unbegründet aus, obwohl es Techniken, sogar von Frankfurt Firmen, gibt, Strom und Wärme zusammen vom Dach zu gewinnen. 

Man habe also die klare politische Zielsetzung durch unrealistische und unplausible Ansätze als nicht umsetzbar ausrangiert. Dabei seien verschiedene Szenarien trotz gleicher Ansätze ohne Begründung des Maßstabes verschieden eingestuft worden. Eine objektiver Vergleich der drei Szenarien habe nicht stattgefunden. Kritikwürdig sei auch, dass nach 224 ausführlichen Stellungnahmen von Verbänden und BürgerInnen keine wesentliche Änderung des Plans erfolgt sei.

Bei mehr Klimaschutz mit weniger CO2-Emissionen würden geringere Kosten auf die Wärmenutzer zukommen und insgesamt geringere Klimafolgen eintreten. Dieser Vorteil sei nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die Gutachter betonen, dass die Wärmeplanung dem Gemeinwohl dienen soll. Man solle daher nicht nur betriebswirtschaftlich rechnen, sondern auch geringere Klimaschadenskosten ansetzen.

Ein Verstoß gegen EU- und nationales Recht sei auch, die Energieeinsparung und Energieeffizienz nicht an erste Stelle zu setzen. Dies mag zwar den Interessen von Energieverkäufern zuwiderlaufen, aber der Wärmeplan hätte die Kostenvorteile von weniger Energieverbrauch mit geringeren CO2-Kosten weitaus stärker gewichten können. Daher hätte man die Sanierungsrate der Gebäude deutlich höher als 1,0 Prozent im Jahr ansetzen müssen, wobei im Plan 1,8 Prozent sogar als Risiko bezeichnet wird. Dies läge schlicht daran, dass die damit verbundenen Vorteile zu gering eingeschätzt wurden.

Aus Sicht des Bündnis Wärmewende Frankfurt zeigt sich hier auch der große Einfluss der Mainova AG, die am Wärmeplan mitgearbeitet hat und ihr Erdgasnetz und ihr neues Erdgasheizkraftwerk amortisieren will. Das 30-seitige Gutachten stellt mit vielen Details fest, dass der Wärmeplan rechtswidrig sei, von der Aufsichtsbehörde abgelehnt werden müsse und nun eine umfassende Nachbesserung der genannten Fehler zu erfolgen habe.

Das Bündnis Wärmewende stellt fest, dass damit das Gutachten nicht nur wegweisend für Frankfurt ist, sondern auch für alle anderen Wärmepläne in Deutschland. Klimaneutralistät muß schnellstmöglich erreicht werden, vor allem durch den Ausstieg aus dem Erdgas.

Laut Gutachten fehlt dem Frankfurter Wärmeplan aber jede Stilllegungs- und Rückbauperspektive für das Gasverteilnetz. Die dafür angeführten Gründe sind durch die Umsetzung des EU-Gaspakets überholt, welches die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Verfahren für Netzstilllegung und -rückbau verpflichtet. Die langen Vorlauf- und Übergangsfristen machen einen frühen Planungsbeginn nicht entbehrlich, sondern dringlicher.

Wenn das Bündnis Wärmewende eine Nachbesserung der kommunalen Wärmeplanung fordert, bedeutet das nicht, dass bisher begonnene Maßnahmen oder geplante Maßnahmen gestoppt werden sollen. Vielmehr sollten Maßnahmen zur Dekarbonisierung schneller als bisher vorangetrieben werden, besonders die energetische Sanierung von Gebäuden und der Ausbau der aufsuchenden Energieberatung.

Die Vision, die sich in dem maßgeblichen Szenario ausdrückt, bedarf einer Nachbesserung und mögliche Herausforderungen auf dem Weg dorthin dürfen nicht als Begründung für ein wenig ambitioniertes Vorgehen herhalten. 

Dass wir aber ein ambitioniertes Vorgehen als Daseinsvorsorge für uns, unsere Kinder und Enkel dringend benötigen, hat der vergangene Sommer gezeigt: eine Hitzewelle mit laut RKI mehr als 16.000 Hitzetoten in Deutschland, Waldbrände und ausgetrocknete Flüsse sowie unkalkulierbare Preise für fossile Energie aufgrund von geopolitischen Risiken.

Fossile Brennstoffe müssen in Frankfurt frühestmöglich durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Das erfordert die Rettung aus der Gaskostenfalle durch eine geordnete Gasnetzstilllegung sowie den Verzicht auf illusionäre Lösungen wie Wasserstoff und Biotreppe. Damit wird  Planungssicherheit für Mieter*innen und Eigentümer*innen geschaffen.

Das Bündnis Wärmewende Frankfurt setzt sich durch kritische und konstruktive Mitarbeit an der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung für eine sozial gerechte Wärmewende ein, die Verbrauchskosten und Klimafolgekosten deutlich senken wird.


Mehr Infos: 

https://www.waermewende-ffm.de/



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