Gestern wurden erneut 9 gesunde und negativ befundete Bienenvölker in Pankow abgetötet. Grund war ein weiteres, positiv befundetes Volk ohne klinische Symptome an dem von drei Imkern betreuten Bienenstand. Kopfschüttelnd konnten die Passanten am Kinderbauernhof Pinke Panke zuschauen, wie die starken Völker mit brennendem Schwefel abgetötet wurden. Damit ist auch klar, dass die Definition eines "Bienenstandes" vom VetAmt nicht Imker-bezogen getroffen wird. Gemeinschaftlich in Pankow an einer Anschrift Imkernde tragen also weiterhin das Risiko, selbst nachweislich gesunde Völker zu verlieren wenn Sporen an der Postanschrift gefunden werden. Die Verfassungsbeschwerde zu dieser seit 2018 bekannten Praxis liegt seit Februar 2022 beim zuständigen Gericht aber die zwischenzeitlich erforderliche Wahlentscheidung war natürlich dringlicher. Somit bleibt uns weiterhin nur Daumen-drücken, dass diese unselige Pauschalbehandlung endlich gerichtlich geprüft und verbindlich geklärt wird - hoffentlich im Sinne der gesetzlichen Grundlagen, die eine Einzelfallbetrachtung statt pauschalen "Keulens" fordern. Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut ist zu finden unter: https://www.openpetition.de/pdf/blog/kein-amtstieraerztlich-verordnetes-abtoeten-von-gesunden-bienenvoelkern-in-berlin_die-verfassungsbeschwerde-im-wortlaut_1655505888.pdf
3.195 € of 3.927 € collected
81 %
Kai donated 28 €
Kirsten donated 50 €
Thomas donated 50 €
Jens donated 25 €
Holger donated 25 €
Frank donated 530 €
Thomas donated 50 €
Ralf donated 30 €
Campaign has ended
Other news 3
Spendenauskehrung und Abrechnung
Melanie von Orlow · 18.11.2024
Liebe Spender und Spenderinnen, Es sind 3.195 € gespendet worden, von denen nach Abzug der Gebühren von Betterplace, PayPal und dem Überweisungsdienstleister 3078,27 € bei der Crowdfunding-Kampagne geblieben sind. 3570 € hat das Erstellen der Verfassungsbeschwerde gekostet. Davon erhält der Kläger vom Land Berlin 1.192,86 € gemäß Kostenbeschluss VerfGH 30/22 vom 22.7.2024 erstattet. Demnach wurden 2.377,14 € mit Zahlung am 18.11.2024 auf das vom Kläger benannte Konto erstattet. Es verbleiben damit 701,13 € die als zweckgebundene Spenden (Bienengesundheit) hältig an den Imkerverband Berlin e.V. und dem Imkerverein Reinickendorf-Mitte e.V. am 18.11.2024 überwiesen wurden - 350,56 € für jeden. Damit kann diese Kampagne erfolgreich beendet werden - nicht aber die "Causa": Noch immer steht die Neubewertung des Klageantrags durch das Oberverwaltungsgerichts auf Zulassung der Feststellungsklage an. Wir werden daher weiter über diesen Fall berichten und hoffen, nach erfolgreicher Neubewertung dann auch die Feststellungsklage begleiten zu können. Nach 6 Jahren ist also noch kein Ende in Sicht aber schon ein bisschen näher gerückt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, die vielen gedrückten Daumen, Spenden und Mut-machenden Nachrichten - wir bleiben am Ball!
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Verfassungsbeschwerde GEWONNEN!
Melanie von Orlow · 18.04.2024
Liebe Spender und Spenderinnen, großartige Neuigkeiten: Am 17.4.2024 wurde per Beschluss des Verfassungsgerichtshofes Berlin festgestellt, dass der beschwerdeführende Imker in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch das Urteil vom 12.1.2022 des Oberverwaltungsgericht Berlin verletzt wurde. Das Gericht hatte die gut begründeten Repliken verworfen obwohl gerade angesichts der schnellen Natur der Sache (zwischen Anordnung und Umsetzung der Abtötung inkl. zweier Gerichtsinstanzen lagen gerade mal drei Wochen) eine Hauptsacheentscheidung erst im Nachhinein möglich ist. Angeblich habe keine Widerholungsgefahr bestanden obwohl der Bezirk erst vor Kurzem wieder gesunde Bienenvölker abtöten ließ. Vor dem Hintergrund, dass 2023 nur 1,66% aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich waren, ist das sensationell! Daher wird das Verfahren erneut an das Oberverwaltungsgericht verwiesen, die Kosten der Verfassungsbeschwerde werden (zumindest teilweise) vom Land Berlin getragen - hierzu warten wir noch auf entsprechende Mitteilung. Der Beschluss ist unter https://www.openpetition.de/pdf/blog/kein-amtstieraerztlich-verordnetes-abtoeten-von-gesunden-bienenvoelkern-in-berlin_verfassungsbeschwerde-gewonnen_1713450211.pdf abrufbar! Damit wird der Fall des Imkers, der auf mündliche Anweisung eines bezirklichen Amtstierarztes acht mehrfach auf AFB negativ gestestete Bienenvölker abtöten mußte, erneut auf den Terminplan des Oberverwaltungsgerichtes gesetzt werden müssen. Gratulation für diesen Erfolg, nun ist weiter Daumen-drücken angesagt dass sich das Gericht nochmal gründlicher durch die Schriftsätze arbeitet und hoffentlich endlich zu einer gerechten Entscheidung kommt. Vielen Dank an alle Spender und Spenderinnen, die diesen Erfolg erst möglich gemacht haben!
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