Gerechte Krankenversicherungs-Beiträge

Frank Rösner Garmisch-Partenkirchen, Germany

Gerechte Krankenversicherungs-Beiträge

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Vorabinformationen zur Zielsumme und zum Verfahren

Mit dieser Kampagne möchte ich für gerechte Krankenversicherungs-Beiträge in Deutschland sorgen. Ich habe gegen meinen Bescheid von der Krankenversicherung geklagt. In der 1. Instanz beim Sozialgericht München wurde die Klage erwartungsgemäß abgewiesen. Da ich Versicherter bin, entstehen keine Gerichtskosten. Und weil ich die Klage selbst eingelegt habe, fallen auch keine Rechtsanwaltskosten an. Inzwischen habe ich Berufung eingelegt. Auch vor dem Landessozialgericht kann ich mich noch selbst vertreten und Kosten sparen. Das Ziel ist nämlich, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bekommen.

Spätestens vor dem Bundessozialgericht bedarf es jedoch einer anwaltlichen Vertretung. Die ZIELSUMME entspricht den voraussichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Berufungsbegründung und die Vertretung beim Bundessozialgericht.

Je nach Ausgang und Fortschreiten des Verfahrens (BVerfG, EuGH) werde ich die Zielsumme entsprechend erhöhen müssen, um die Rechtsanwaltskosten in den weiteren Instanzen decken zu können. Am besten wäre es, wenn das Landessozialgericht eine Vorlage an das BVerfG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken richtet. Das würde den Gang durch die Instanzen beschleunigen.

Ausgangslage

Bei der Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung herrschen in Deutschland große Ungerechtigkeiten. Dagegen möchte ich etwas unternehmen. Millionen Beitragszahler, Arbeitnehmer und Selbständige würden bei einem Erfolg von niedrigeren Beiträgen profitieren. Nur wer über zusätzliche Einkünfte verfügt, müsste darauf in Zukunft ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Das wäre jedoch gerecht, denn bisher bleiben zusätzliche Einkünfte häufig unberücksichtigt.

Da ich mich für Millionen betroffene Arbeitnehmer und Selbständige einsetze und dafür viel Zeit opfere, habe ich mir erlaubt, für die Rechtsanwalts- und sonstigen Verfahrenskosten diese Kampagne einzurichten.

Hintergrund und Klagebegründung

Die aktuelle Beitragserhebung in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht noch auf den Grundgedanken zu Bismarcks Zeiten im vorletzten Jahrhundert bzw. den 1950er Jahren. In diesen Zeiten gab es den klassischen Arbeiter/Arbeitnehmer, der kaum Vermögen besaß, und den Unternehmer, der sich aber nicht krankenversichern musste. Heute gibt es dagegen viele Mischformen, z. B. Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften aus Selbständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb. Das System der Beitragserhebung in der gesetzlichen Krankenversicherung muss deshalb dringend den heutigen Verhältnissen angepasst werden.

Die Ungerechtigkeiten

Arbeitnehmer und Selbständige, die über keine Nebeneinkünfte verfügen, zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro (2024) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre gesamten Einkünfte. (Ergänzend sei angemerkt, dass durch die regelmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze jährlich zusätzlich eine schleichende Beitragserhöhung stattfindet. Trotzdem reicht den Krankenkassen das Geld nie. Das ist schon erstaunlich.)

In folgenden Fällen werden jedoch keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben:


  • Nebeneinkünfte eines pflichtversicherten Arbeitnehmers aus Gewerbebetrieb sowie sämtliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen.
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen von zuvor pflichtversicherten Rentnern.

In folgenden Fällen wird das bestehende System in der Praxis besonders häufig ausgenutzt:


  1. Eine Person erzielt z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 50.000 Euro im Jahr (zum Beispiel aus 5 Mietshäusern). Um sich aber nicht teuer krankenversichern zu müssen, übt die Person eine Beschäftigung als Angestellter für nur 539 Euro (also 1 Euro über der Geringfügigkeitsgrenze) aus – möglicherweise sogar lediglich auf dem Papier. Die Person verwaltet aber hauptsächlich ihre Immobilien. Aufgrund der hohen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besteht überhaupt kein Interesse, mehr zu arbeiten, es geht nur darum, billig krankenversichert zu sein. Die Einkünfte aus dem Vermögen, also die 50.000 Euro aus Vermietung und Verpachtung, werden bei den KV-Beiträgen nämlich nicht berücksichtigt. Womöglich sind auch noch der nicht berufstätige Ehegatte und mehrere Kinder familienversichert, bei 539 Euro brutto sogar für 0,00 Euro KV-Beitrag im Monat, denn im unteren Übergangsbereich fallen keine Arbeitnehmer-Anteile an! Nur der Arbeitgeber zahlt geringe pauschale KV-Beiträge (Hier kommt noch der Ungerechtigkeitsaspekt hinzu, dass Arbeitseinkünfte, die eben Arbeit machen, gegenüber Vermögenseinkünften, die grundsätzlich nur verwaltet werden, schlechter gestellt werden!)
  2. Der Ehemann ist privat krankenversichert. Um möglichst billig krankenversichert zu sein, lässt sich die Ehefrau für 539 Euro pro Monat anstellen, ggf. sogar beim Ehemann und ggf. auch nur auf dem Papier.

Im Vergleich zu den beiden Fällen zahlt ein Selbständiger, aber auch ein Nur-Arbeitnehmer, dagegen Versicherungsbeiträge auf alle Einkünfte. Das kann bis zu 10.000 Euro Beitragsunterschied im Jahr ausmachen, bei gleich hohen Einkünften!

Die aktuelle Beitragserhebung stellt meines Erachtens deshalb einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz dar, ist also verfassungswidrig.

Meine Forderung

Zur Beseitigung der extremen Ungleichbehandlungen sollten auch bei pflichtversicherten Arbeitnehmern und bei zuvor pflichtversicherten Rentnern sämtliche Einkünfte bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden.

Durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage könnten dann die Beitragssätze in der Krankenversicherung für alle Versicherten in erheblichem Maße gesenkt werden.

Sollte meine Kampagne nicht von Erfolg gekrönt werden, werden verbleibende Spenden an eine gemeinnützige Organisation, z.B. Tierschutzverein, weitergeleitet. Ich gehe jedoch davon aus, dass die eingehenden Zahlungen für die Kampagne benötigt werden.

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Frank Rösner
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21. November 2022
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