Klage gegen den "Teil-Lockdown" im Okt. 2020

Michael Rupin Bad Reichenhall, Germany
14.01.2021
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Liebe Spenderinnen und Spender, nach wie vor gibt es von unserer Klage im so genannten Hauptsacheverfahren keine Neuigkeiten! Was heißt das konkret? Nachdem über den an die Klage angehängten Eilantrag erst Anfang November 2020 entschieden worden wäre, wurde dieser seitens des von uns beauftragte Anwalts zurückgezogen. Denn wie wir alle wissen ist der "BGL-Teil Lockdown" ja nahtlos in die Allgemeinverfügung ab November übergegangen... und somit ist die Grundlagen für dne eilantrag weggefallen... Erfahrungsgemäß dauert es zwischen Einreichen einer Klage und Entscheid durch ein Gericht in Deutschland ein Jahr, wenn nicht sogar noch länger. D.h. wir erwarten in unserer Sache ein Urteil erst im Herbst 2021. Dies ist auch der Grund, warum wir hier diese Plattform nach wie vor noch offen halten, damit wir Euch dementsprechend informieren können. Eine Frage die auch immer wieder gestellt wird, ist was passiert mit den Spendengeldern welche nicht für den Rechtsstreit verbraucht werden? Dies haben wir bereits mehrfach veröffentlicht. Alles Geld was nicht für Anwaltskosten, Gerichtskosten und damit direkt zusammenhängende Nebenkosten verwendet werden muss, wird letztendlich hier in unserem wunderschönen Landkreis an soziale Zwecke gespendet! Jedoch können wir erst dann das Geld spenden, wenn sämtliche Kosten beglichen sind und durch die Gerichtsverhandlung entstehen ja nochmals Kosten welche aus den Spenden getragen werden. Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute, vor allem Glück und Gesundheit! Viele Grüße sendet Mike Rupin

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