Es ist immernoch nicht gesichert.....

05.03.2025
Susanne Gierschner Wallstawe, Germany
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Liebe Tierengel, nun kann ich wieder ein Update abgeben. Die Berufung in die zweite Instanz wurde vor über einem Jahr eingereicht. In der Zwischenzeit wurde versucht eine Lösung vor dem Mediationsgericht zu finden. Leider ist diese jetzt vor wenigen Tagen gescheitert. Es war nicht möglich eine Einigung zu finden, die beide Seiten zufrieden stellt. Insbesondere die letzte Bedingung, ich dürfe "ausdrücklich" keine Tiere im Haus betreuen, brachte das Ganze endgültig zum Scheitern. Ich wollte auf diese erschreckende Nachricht noch ein Einzelgespräch mit der Güterichterin führen, diese musste mir dann aber leider mitteilen, dass von der Gegenseite die gütliche Einigung als gescheitert erklärt wurde und ein Gespräch nicht mehr möglich ist. Selbstverständlich werde ich nicht meinen Waschbäre Twixi, der an Epilepsie leidet und blind ist, einschläfern. Oder gar die 3 alten Hunde und 4 Katzen ins Tierheim abzuschieben, wo sie nie wieder rauskommen. Ich bin zum Schutz meiner Tiere da. Die Tiere sind meine Kinder und es gibt absolut keinen Grund, dies einfach zu verlangen. Auch andere Forderungen / Bedingungen waren nicht möglich und für einen Mietvertrag gar gesetzeswidrig. Die Akte ging jetzt an das Oberlandesgericht zurück und nun heißt es "BETEN" ! 🙏🏼 Ich kontaktierte gestern einen Anwalt für "Anwaltshaftung". Der nette Herr ist darauf spezialisiert und nebenbei ein ehrenamtlicher Richter. In diesem ausführlichem Gespräch wurde sehr deutlich bestätigt, dass mein erster Anwalt mehrere sehr grobe Fehler begangen hat. Wären diese nicht erfolgt, hätte ich den ersten Prozess gewonnen und meine Tiere und ich hätten ein gesichertes Leben gehabt. Das ist Fakt. Das war zwar schon vorher klar, aber dies von einer "Fachperson" im Bereich Anwaltshaftung bestätigt zu bekommen, war sehr wichtig für mich. Ich bekam SEHR sinnvolle Ratschläge, an die mein jetziger Anwalt nicht gedacht hat und ich den sofort darum gebeten habe, umzusetzen. Der wichtigste Hinweis war "Antrag bei Gericht auf Streitverkündung"! Dann bekommt der erste Anwalt, der die Falschberatung mit erheblichen Schäden ausgeführt hat, eine Möglichkeit vom Gericht bei der jetzigen Verhandlung beizuwohnen. Und, die Verjährungsfrist ist gehemmt. Es muss jetzt aber erst die Berufung vorm Oberlandesgericht abgewartet werden. Vorher den Anwalt in Regress zu nehmen, würde scheitern. Nie hätte ich gedacht, alles zu verlieren auf Grund eines Anwaltsfehler. Es ist also leider alles noch nicht ausgestanden. Wie es mir damit psychisch geht, brauch ich bestimmt nicht erwähnen. Der Schmerz und die Dauerangst sind unerträglich. Ich kann nicht ohne die Tiere leben und die Tiere brauchen mich. Dieser Beratungstermin hat 250€ gekostet. Ich würde mich sehr freuen, wenn Jemand einen Euro übrig hat, zu unterstützen. Für mich ist das SEHR viel Geld und ich brauch es eigentlich für Futter. Wer die Rechnung sehen möchte, schreibe mich bitte gerne an. Danke ❤️🙏🏼❤️ Herzliche Grüße von den Waschbären, Hunden, Katzen, Schafen , Ziegen, Tauben, Enten, Gänse, Hühner, Puten, Schildkröten, Raben usw und insbesondere von mir 😘🥰 .
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