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Gerichtsentscheid vom 24.3.26
Romy Freund · 25.03.2026
Gestern war die Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Kassel. Wir sind auf voller Breite vor Gericht unterlegen! Das Grundstück ist dem Außenbereich zugeordnet. Auch unserem Antrag, ersatzweise die Halle und den oberen Teil als Innenbereich im Außenbereich zu definieren, da die Halle ja als Innenbereichsmaßnahme bewilligt ist, folgte das Verwaltungsgericht nicht. Wir hatten wirklich gute, die besseren, Argumente. Der vorsitzende Richter erklärte auch in der Verhandlung, dass er unserem Antrag folgen könne, unsere Argumente gut erarbeitet und schlüssig seien, er aber bei den Argumenten der Stadt das gleiche Gefühl habe. Die Idee und das grundlegende Ziel, dort einen legalen Wagenplatz zu haben, ist damit mindestens in absehbarer Zeit erstmal durch!Für Carsten, Grundstückseigentümer, Vermieter und Mitbewohner, hat die Entscheidung auch zur Folge, dass die Fortführung seines Gewerbes dort in Frage steht. Einerseits hat die Stadt bereits im Dezember erklärt, sie arbeiten an einer Nutzungsuntersagung fürs Gewerbe, andererseits ist mit dem Gerichtsentscheid auch klar, dass der Sanitärwagen weg muss und auch eine Alternative nicht genehmigungsfähig ist, da im Außenbereich gar nicht gebaut und auch nicht gewohnt werden darf. Es sei denn, die Stadt lässt mit sich reden.Was bleibt ist die vor Kauf genehmigte Erschließung - das war ja kaufentscheidend - ohne dass man damit was anfangen kann, was bleibt ist eine genehmigte Halle mit Werkstatterlaubnis, aber ohne sanitäre Einrichtung nur eingeschränkt gewerblich nutzbar. Was bleibt ist ein Grundstück, das zwar "gemischte Baufläche" laut Flächennutzungsplan ist, aber faktisch so nicht genutzt werden darf und damit nahezu vollständig entwertet ist. Zudem hat die Stadt im Dezember in einem Gespräch erklärt, sie wollen dieses Gewerbegrundstück im Grundbuch zu Grünland umwidmen, der Prozess sei bereits in Gang gesetzt. Sie tun alles, um Wagenplätze in Kassel zu verhindern.Uns wurde die Wohnexistenz genommen, Carsten soll die Erwerbsexistenz genommen werden. Und die Entwertung bedeutete, dass seine Rücklagen, seine Altersexistenz, genommen wird. Eigentlich war angedacht, das Grundstück nach der Legalisierung zu fairen monatlichen Raten an den Verein zu übertragen, so dass er weitgehend und sukzessive seine Altersrücklagen zurück bekommt. Die schriftliche Urteilsbegründung kommt in 1-3 Monaten, vor Gericht war die Urteilsverkündung lediglich die mündliche Zusammenfassung durch den Vorsitzenden Richter. Wir werden dann mit unserem Super engagierten Anwalt schauen, ob wir in die nächste Instanz gehen oder wie es weiter geht.
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Prozess am 24.3. vor der "großen Kammer"
Romy Freund · 27.02.2026
Vor drei Richtern und zwei Schöffen findet die Verhandlung statt. Am Dienstag, den 24. März 2026 um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal 2 (Raum E. 22), Verwaltungsgericht Kassel, Goethestraße 41 + 43, 34119 Kassel. Die Klage zum Nachbargrundstück wird parallel verhandelt. Wir sind guter Dinge und sind gut vorbereitet, vorgestern fristgerecht alles eingereicht. Viel Arbeit, unser neuer Anwalt ist super engagiert! Parallel kam nun endlich die Abschrift aus dem Bau Archiv, das stärkt uns nochmal den Rücken. Die kleine Halle auf der Wagenkuppe wurde 1967 genehmigt, und zwar als Innenbereichs-Baumaßnahme!!! Das kann dann noch nachgereicht werden. Die Wahrscheinlichkeit die Klage zu gewinnen ist gering, formale Gründe, aber die Wahrscheinlichkeit der Zuordnung des Grundstücks zum Innenbereich ist hoch, nunmehr sagen KI's über 50-70%. Wenn dem so ist, können wir den Genehmigungsprozess neu starten! Wir haben in den letzten Tagen viele Spenden erhalten, teils 1-€-Spenden, teils mehrere 100€. Allen SpenderInnen und VerbreiterInnen herzlichsten Dank. Wir wissen noch nicht ob es für den Prozess reicht, aber es ist bereits enorm! Ihr seid einfach Wahnsinn, Danke! Liebe Grüße von den Wagenkupplern
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