News
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Nochmal dringend Spenden erforderlich
Romy Freund · 10.06.2026Ihr Lieben, dankenswerterweise hat der Richter den Streitwert im verloren gegangenen Verfahren um den Wagenplatz im Rahmen seines Ermessensspielraums von 5.000€ auf 30.000€ angehoben, dadurch haben sich die Gerichtskosten fast verdreifacht. Nun müssen wir innerhalb von zwei Wochen 864,-€ nachzahlen, die wir aktuell nicht haben. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns noch einmal unterstützen könntet!Entweder über dieses Portal oder direkt an Wagenkuppe eVDE56 5205 0353 0011 8693 08Kasseler Sparkasse, HELADEF1KASBeste Grüße von den WagenkupplernMore → -
Das Urteil und die Folgen
Romy Freund · 06.06.2026Das Urteil wirkt wie ein Exempel und die Anhebung des Streitwerts auf nunmehr 30.000,-€ (zuvor lag dieser bei 5000€) wirkt wie juristische Pädagogik, wir werden wohl noch Gerichtskosten nachzahlen müssen und auch ein Folgeprozess würde sich an diesem Streitwert orientieren. Der Verein Wagenkuppe e.V. hat nun eine Entscheidung getroffen nach dem verlorenen Rechtsstreit. Es ist ernüchternd und hat ein gewaltiges Geschmäckle. Hier findest Du unsere Entscheidung: https://www.dropbox.com/scl/fi/vvj6dcr1nl0w43c3tc0po/260531-Das-Urteil-und-die-Folgen.pdf?rlkey=lrwd9v7xkxgv1925jtryovetc&st=prv4f6ek&dl=0More → -
Das schriftliche Urteil ist da
Romy Freund · 20.05.2026Ihr Lieben, nun ist das Urteil auch schriftlich gekommen. Wir müssen es noch mit unserem Anwalt besprechen und überlegen, in die nächste Instanz zu gehen. Das wird wieder etwas über 4000€ kosten. Ihr könnt unsere Stellungnahme zum Urteil im Link unten finden und gerne verbreiten, sie veranschaulicht, wie es vor Gericht vor sich ging. Die Stellungnahme haben wir bereits vor dem Eintreffen der schriftlichen Urteilsbegründung verfasst!https://www.dropbox.com/scl/fi/6fuxfgli355n45h4q0p7q/260403-Stellungnahme-zum-Urteil.pdf?rlkey=847rdj7o4zmg87mtpu3r34ta9&st=cp2w3ggt&dl=0More → -
Gerichtsentscheid vom 24.3.26
Romy Freund · 25.03.2026Gestern war die Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Kassel. Wir sind auf voller Breite vor Gericht unterlegen! Das Grundstück ist dem Außenbereich zugeordnet. Auch unserem Antrag, ersatzweise die Halle und den oberen Teil als Innenbereich im Außenbereich zu definieren, da die Halle ja als Innenbereichsmaßnahme bewilligt ist, folgte das Verwaltungsgericht nicht. Wir hatten wirklich gute, die besseren, Argumente. Der vorsitzende Richter erklärte auch in der Verhandlung, dass er unserem Antrag folgen könne, unsere Argumente gut erarbeitet und schlüssig seien, er aber bei den Argumenten der Stadt das gleiche Gefühl habe. Die Idee und das grundlegende Ziel, dort einen legalen Wagenplatz zu haben, ist damit mindestens in absehbarer Zeit erstmal durch!Für Carsten, Grundstückseigentümer, Vermieter und Mitbewohner, hat die Entscheidung auch zur Folge, dass die Fortführung seines Gewerbes dort in Frage steht. Einerseits hat die Stadt bereits im Dezember erklärt, sie arbeiten an einer Nutzungsuntersagung fürs Gewerbe, andererseits ist mit dem Gerichtsentscheid auch klar, dass der Sanitärwagen weg muss und auch eine Alternative nicht genehmigungsfähig ist, da im Außenbereich gar nicht gebaut und auch nicht gewohnt werden darf. Es sei denn, die Stadt lässt mit sich reden.Was bleibt ist die vor Kauf genehmigte Erschließung - das war ja kaufentscheidend - ohne dass man damit was anfangen kann, was bleibt ist eine genehmigte Halle mit Werkstatterlaubnis, aber ohne sanitäre Einrichtung nur eingeschränkt gewerblich nutzbar. Was bleibt ist ein Grundstück, das zwar "gemischte Baufläche" laut Flächennutzungsplan ist, aber faktisch so nicht genutzt werden darf und damit nahezu vollständig entwertet ist. Zudem hat die Stadt im Dezember in einem Gespräch erklärt, sie wollen dieses Gewerbegrundstück im Grundbuch zu Grünland umwidmen, der Prozess sei bereits in Gang gesetzt. Sie tun alles, um Wagenplätze in Kassel zu verhindern.Uns wurde die Wohnexistenz genommen, Carsten soll die Erwerbsexistenz genommen werden. Und die Entwertung bedeutete, dass seine Rücklagen, seine Altersexistenz, genommen wird. Eigentlich war angedacht, das Grundstück nach der Legalisierung zu fairen monatlichen Raten an den Verein zu übertragen, so dass er weitgehend und sukzessive seine Altersrücklagen zurück bekommt. Die schriftliche Urteilsbegründung kommt in 1-3 Monaten, vor Gericht war die Urteilsverkündung lediglich die mündliche Zusammenfassung durch den Vorsitzenden Richter. Wir werden dann mit unserem Super engagierten Anwalt schauen, ob wir in die nächste Instanz gehen oder wie es weiter geht.More → -
Prozess am 24.3. vor der "großen Kammer"
Romy Freund · 27.02.2026Vor drei Richtern und zwei Schöffen findet die Verhandlung statt. Am Dienstag, den 24. März 2026 um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal 2 (Raum E. 22), Verwaltungsgericht Kassel, Goethestraße 41 + 43, 34119 Kassel. Die Klage zum Nachbargrundstück wird parallel verhandelt. Wir sind guter Dinge und sind gut vorbereitet, vorgestern fristgerecht alles eingereicht. Viel Arbeit, unser neuer Anwalt ist super engagiert! Parallel kam nun endlich die Abschrift aus dem Bau Archiv, das stärkt uns nochmal den Rücken. Die kleine Halle auf der Wagenkuppe wurde 1967 genehmigt, und zwar als Innenbereichs-Baumaßnahme!!! Das kann dann noch nachgereicht werden. Die Wahrscheinlichkeit die Klage zu gewinnen ist gering, formale Gründe, aber die Wahrscheinlichkeit der Zuordnung des Grundstücks zum Innenbereich ist hoch, nunmehr sagen KI's über 50-70%. Wenn dem so ist, können wir den Genehmigungsprozess neu starten! Wir haben in den letzten Tagen viele Spenden erhalten, teils 1-€-Spenden, teils mehrere 100€. Allen SpenderInnen und VerbreiterInnen herzlichsten Dank. Wir wissen noch nicht ob es für den Prozess reicht, aber es ist bereits enorm! Ihr seid einfach Wahnsinn, Danke! Liebe Grüße von den WagenkupplernMore → -
Der Prozess kommt - und kostet Geld!
Romy Freund · 01.02.2026Ihr Lieben,Es ist viel pasdiert. Im September sind wir abgezogen, da kamen wir nicht drum herum. Im Dezember dann endlich mal einen Termin beim Bauamt gehabt. Vorstellen wie es gehen kann. Gerade mit dem Bauturbo, im Oktober im Bundestag beschlossen, gibt es nochmal gute neue Möglichkeiten, den politischen Willen vorausgesetzt! Ein teuer erkaufter Termin, sie wollten im Gegenzug, dass wir den Widerspruch zur Nutzungsuntersagung (es wurde bislang ja nur der Eilantrag wegen des "Sofortvollzugs" abgeurteilt) und die Klage gegen die versagte Baugenehmigung zurück nehmen. Den Widerspruch nahmen wir zurück, darüber hinaus erklärten wir, dass wir eine dialogische Lösung wollen, dazu auch die Klage zurück nehmen wollen, aber erstmal die Gespräche abwarten wollen. Ja, in diesen wurde uns dann mitgeteilt, dass das Bauamt das Grundstück in Grünland umwandeln wolle, kein Bauland mehr, kein Gewerbegrundstück mehr, und es damit dauerhaft in der Nutzungsmöglichkeit und auch im finanziellen Sinne entwerten will. Und sie wollen die vollständige Entsiegelung der Fläche, das sind alles Altbestände aus Anfang der 1960er, eine kleine Fahrzeughalle mit Baugenehmigung mit rd. 100m² und die Zufahrt. Was geht eigentlich ab?Nun wird es also zum Gerichtstermin bzgl. der Klage kommen, Ende März voraussichtlich. Gut dass das noch läuft! Bis dahin ist noch viel zu tun. Im Kern ist wichtig, dass darüber entschieden wird, ob es nun "Innenbereich" oder "Außenbereich" ist. Die Chance auf Innenbereich erklärte ein Fachmensch gegenüber unserem Anwalt auf 40:60, das spricht zwar gegen uns, ist aber auch nicht unrealistisch, es mit guten Argumenten zu reißen! Das Verfahren wird wegen dem Medieninteresse mit drei Richtern und zwei Schöffen laufen. Es wäre ein wichtiger, großer Stein beiseite gerollt auf dem Weg zu einem Wagenplatz, wenn es zum Innenbereich erklärt wird, und es wäre eine klärende Aufwertung im Nutzungswert des Grundstücks!Unser Verein "Wagenkuppe" braucht nun akut Geld. Anwalt und Stadtplaner, die beide solidarische Sätze anlegen und sich allgemein auf die Legalisierung von Wagenplätzen bundesweit spezialisiert haben, haben gerade wieder Rechnungen geschrieben. Eine Deckungslücke von 1000€ konnten wir durch drei entsprechende Spenden schließen, aber die Vorbereitung auf den Prozess geht nun erst los!Insofern, wenn ihr Menschen kennt, die was Spenden können, gerne verbreiten. Unten auch mal der Link zu einem Video, das war im Sommer 2025 kurz bevor wir abziehen mussten, als Eindruck. Der Verein ist gemeinnützig und kann Spendenquittungen ausstellen! Spenden ans Konto Wagenkuppe eV, DE56 5205 0353 0011 8693 08Kasseler Sparkasse, HELADEF1KASoder übers SpendenportalRückfragen gerne als PN oder an [email protected]ß aus dem ExilHier das Video:https://www.dropbox.com/scl/fi/rt0de1p5yy5nqqfrv1g18/250815-Tag-der-offenen-Wohnprojekte.mp4?rlkey=sva67d6y8kf8170io3ngco5wd&st=4fu451y0&dl=0More → -
VGH hat entschieden - wir müssen weg aber wohin?
Romy Freund · 09.08.2025Auch vor dem höchsten Gericht Hessens sind wir nun unterlegen wegen des Sofortvollzugs - bevor man überhaupt das eigentliche Verfahren (Klage gegen die versagte Baugenehmigung) abwartet müssen wir weichen oder riskieren Zwangsgelder und Zwangserbringungshaft. Das ist Bitter, dagegen kann man nicht mehr vorgehen, und woher das Gericht hat, dass im Juli noch ein Wagen hinzugekommen sei (fortgesetzter Rechtsbruch) ist und schleierhaft, es stimmt nicht. Recht haben und Recht bekommen - eine Diskrepanz.Wir haben teilweise Notlösungen für eine Übergangszeit, teilweise orientieren sich Mitbewohner, die in Kassel keine Verpflichtungen oder keine Kinder haben, in andere Richtungen um, aber es gibt aktuell weder eine Lösung noch Übergangslösungen für alle. Und doch: Wir müssen weg!Aktuell legen Unterstützer eine Petition an, das könnte vielleicht sogar eine aufschiebende Wirkung haben, darf aber nicht auf das laufende Verfahren der Baurechtsklage ausgerichtet sein.Wir brauchen auch weiterhin Unterstützung in Form von Leserbriefen, Briefen an die Fraktionen, die Behörde, den Oberbürgermeister! Weltoffene Documenta-Stadt - willkommen!Mit der Entscheidung des VGH haben die Nutzungsuntersagung vom Februar und die Beseitigungsanordnung vom März 2025 Rechtskraft und die darin enthaltenen Fristen sind ab diesem Zugangsdaten zu rechnen und damit bereits abgelaufen. Es ist eine angespannte Situation.Aus der Nutzungsuntersagung (an Carsten als Grundstückseigentümer gerichtet):Ihnen wird die Nutzung sämtlicher ohne Genehmigung auf dem Grundstück Wartekuppe 48 errichteten Wohn- und Zirkuswagen zu Wohn- und Aufenthaltszwecken untersagtIhnen wird die Nutzung des Grundstücks zur Überlassung und Vermietung als Stell- bzw. Lagerplatz für bauliche Anlagen an andere Personen untersagt.Falls Sie der Verfügung zu Punkt 1. nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Zustellung der Verfügung nachkommen, drohen wir Ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 € Euro an.Falls Sie der Verfügung zu Punkt 2 nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Verfügung nachkommen, drohen wir Ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000,00 €Euro an.Artikel im Magazin Mittendrin mit vielen Hintergrundinfos:Mittendrin:https://mittendrin-kassel.de/der-wagenplatz-wagenkuppe-unter-druck/Ja soviel an dieser Stelle.More → -
22.07.: Die Wagenkuppe im Fernsehen
Romy Freund · 23.07.2025In der Hessenschau im Hessischen Rundfunk war dieser Beitraghttps://www.dropbox.com/scl/fi/m7j5vivjz8l9mr77fcc79/250722_hessenschau.wmv?rlkey=2ackrua3mzggpsrr26n9uhhx7&st=zmqx7x42&dl=0More →
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Steffen donated 100 €
Bernd donated 50 €
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bernd donated 95 €
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Philipp donated 100 €
Esther donated 60 €
Eric donated 50 €
Sebastian donated 50 €