Gestern haben wir fristgerecht die Beschwerde vor Gericht eingereicht, so dass über den Sofortvollzug nun nochmals der VGH entscheidet.
Das spricht dafür:
- Von Sommer 2020 bis Februar 2025 hatte die Sache keine Eilbedurftigkeit, eine Nutzungsuntersagung auszusprechen
- Die Stadt Kassel hat die Ermessungsgründe für die plötzliche Nutzungsuntersagung, zumal als Sofortvollzug, nicht Fallbezogen begründet, nur mit allgemeinen Floskeln erklärt
- Die Stadt hat lediglich die angebliche Illegalität betrachtet, nicht abgewogen bezüglich der Folgen, nimmt auch Obdachlosigkeit in Kauf und erklärt dies ohne Erläuterung als geringstes Mittel
- Bei Abzug kann es passieren, dass es nichtmal mehr zum Hauptsacheverfahren (Klage wegen Versagung der Baugenehmigung) kommt, da dann auch nichts mehr nachträglich bewilligt werden muss
Weiterhin hat die Stadt die Rücknahme der Beseitigungsanordnung abgelehnt, so dass wir auch dort juristisch vorgehen müssen.
Es sieht so aus, als wolle die Stadt uns "aushungern" lassen. Ohne die Spenden hätten wir nicht so weit kämpfen können. Nun müssen wir schauen, ob wir mit der Spendensumme noch hinkommen, eventuell müssen wir das Spendenziel erhöhen!
Die Begründung der Beschwerde wurde eine umfangreiche Ausarbeitung incl. philosophischer und politischer Argumente, unter Bezug auf Menschenrechte, EU-Rechte usf. Wer sie lesen möchte einfach kurz melden!
Liebe Grüße von den Wagenkupplern