VGH hat entschieden - wir müssen weg aber wohin?

09.08.2025
Romy Freund Kassel, Germany
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Auch vor dem höchsten Gericht Hessens sind wir nun unterlegen wegen des Sofortvollzugs - bevor man überhaupt das eigentliche Verfahren (Klage gegen die versagte Baugenehmigung) abwartet müssen wir weichen oder riskieren Zwangsgelder und Zwangserbringungshaft. Das ist Bitter, dagegen kann man nicht mehr vorgehen, und woher das Gericht hat, dass im Juli noch ein Wagen hinzugekommen sei (fortgesetzter Rechtsbruch) ist und schleierhaft, es stimmt nicht. Recht haben und Recht bekommen - eine Diskrepanz.

Wir haben teilweise Notlösungen für eine Übergangszeit, teilweise orientieren sich Mitbewohner, die in Kassel keine Verpflichtungen oder keine Kinder haben, in andere Richtungen um, aber es gibt aktuell weder eine Lösung noch Übergangslösungen für alle. Und doch: Wir müssen weg!

Aktuell legen Unterstützer eine Petition an, das könnte vielleicht sogar eine aufschiebende Wirkung haben, darf aber nicht auf das laufende Verfahren der Baurechtsklage ausgerichtet sein.

Wir brauchen auch weiterhin Unterstützung in Form von Leserbriefen, Briefen an die Fraktionen, die Behörde, den Oberbürgermeister! Weltoffene Documenta-Stadt - willkommen!

Mit der Entscheidung des VGH haben die Nutzungsuntersagung vom Februar und die Beseitigungsanordnung vom März 2025 Rechtskraft und die darin enthaltenen Fristen sind ab diesem Zugangsdaten zu rechnen und damit bereits abgelaufen. Es ist eine angespannte Situation.

Aus der Nutzungsuntersagung (an Carsten als Grundstückseigentümer gerichtet):

  1. Ihnen wird die Nutzung sämtlicher ohne Genehmigung auf dem Grundstück Wartekuppe 48 errichteten Wohn- und Zirkuswagen zu Wohn- und Aufenthaltszwecken untersagt
  2. Ihnen wird die Nutzung des Grundstücks zur Überlassung und Vermietung als Stell- bzw. Lagerplatz für bauliche Anlagen an andere Personen untersagt.
  3. Falls Sie der Verfügung zu Punkt 1. nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Zustellung der Verfügung nachkommen, drohen wir Ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 € Euro an.
  4. Falls Sie der Verfügung zu Punkt 2 nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Verfügung nachkommen, drohen wir Ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000,00 €Euro an.

Artikel im Magazin Mittendrin mit vielen Hintergrundinfos:

Mittendrin:https://mittendrin-kassel.de/der-wagenplatz-wagenkuppe-unter-druck/

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