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Urteil OLG Dresden 9.9.25
Kurt Hinkefuß · 07.11.2025Liebe Alle,endlich ist das Urteil öffentlich einsehbar. Ich weiß nicht, warum es sehr viel länger dauerte als zuvor beim Landgericht. Auch ist es leider diesmal nicht über Direktlink, sondern nur umständlich über ein Portal des sächsischen Justiz und als Download abzurufen. Das geht so:Gehe auf: https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus/pages/index.aspxGib das Aktenzeich dazu ein: 4 U 464/25Gehe auf "Suchen" und öffne in der nächsten Anzeige mit "Dokument öffnen" das Urteil.Zum Urteil: Leider bin ich vorm Oberlandesgericht Dresden dem Kläger unterlegen. Das Gericht folgt unseren Einwendungen nicht.Ein paar wenige Gedanken dazu. Eine juristische Bewertung des Urteils erlaube ich mir persönlich als Leihe nicht. Auch beteilige ich mich selbst nur ungern an (Leihen)argumentationen, da es in Gesprächen, Beratungen und vor Gericht schon in viele widersprüchliche und gegensätzliche Richtungen ging... Gleichzeitig denke ich aber (nicht nur aus persönlicher Betroffenheit), dass es ein ungutes Urteil ist:Problematisch neben anderem ist sicherlich vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Sommer (s. z.B. hier: https://www.bussgeldkatalog.org/news/halterhaftung-fuer-parkverstoesse-urteil-vom-bundesverfassungsgericht-9099188/), dass ein Fahrer auch durch Zeugen ermittelt werden muss, um tatsächlich für Parkverstöße haftbar gemacht werden zu können. Dazu war ja gerade auch hier das Foto gedacht.Spannend auch die Überlegungen, ich bewege mich nicht im öffentlichem Raum, wenn ich in einem Auto auf dem Fußgängerweg in der Bushaltestelle sitze. Achtung Sarkasmus: Da bin ich nur Beifahrer, da bin ich zu Haus.Völlig verkennt wird die Praxis, welcherlei Anzeigen von Ordnungsbehörden überhaupt verfolgt werden. Achtung Sarkasmus: Die Ordnungsbehörde, die bei Privatanzeigen tätig wird, ohne Fotobelege oder gar mit manipulierten/ geschwärzten Fotos, die möchte ich gern einmal persönlich kennenlernen.Richtig gut ist auch, dass das OLG nun das Foto völlig ungeschwärzt veröffentlicht. Achtung Sarkasmus: Das OLG Dresden nimmt Datenschutz ja offenbar sehr ernst.(Die Aussage, das Foto sei nur "wahrscheinlich" gelöscht wurden, wird in journalistischen Artikeln nun weiter falsch weitergeben, wie es auch der vorsitzende Richter sich falsch "gemerkt"/ ins Urteil geschrieben hat. Das ist wohl die Schwierigkeit darin, dass es für Gerichtsverhandlungen kein wörtliches/ umfangreiches Protokoll gibt. Vor Ort wurde von mir bestätigt, das Foto überall gelöscht zu haben und wir haben vor Ort gemeinsam auf meinem Smartphone nachgeschaut, dass es gelöscht wurde, wozu ich zunächst nur sagte auch da sei es wahrscheinlich schon lange her gelöscht wurden, direkt nach dem Entstehen wahrscheinlich. Schließlich war es dort ja auch nicht mehr zu finden. Glaubte mir der Richter, wäre die Anklage ggf. ins leere gelaufen. Geschenkt...)Datenschutzfragen versus anderem ist immer noch ein rechtliches Feld in Bewegung und es stehen in naher Zukunft wohl noch relevante Beschlüsse auf EU Ebene dazu aus, die dann auch in die eine oder andere Richtung ein Urteil hier klarer bestimmen würden. Auf Antrag wollte das OLG Dresden das Verfahren aber leider nicht so lange aussetzen.(Un)glücklich ist nun, dass ich nach weiterer rechtlicher Beratung verstehe, dass es hier aufgrund der zu "geringen" Höhe des Streitwertes (5600€) und auch der Streitfrage als solche sehr schwierig und finanziell risikoreich ist vor Bundesgerichtshof (umständlich bei geringem Geldwert) oder Bundesverfassungsgericht (wichtige Grundrechtsfragen) ein gerichtliches Weitergehen anzustreben.Ich werde deswegen auch nicht damit weitergehen. Das finanzielle Risiko steigt nur mehr und mehr und übersteigt mich persönlich schon lang.Alles dauert sehr lang mit Gerichten und es ist noch nicht so recht absehbar, wann die endgültigen Rechnungen gestellt und vom OLG bestätigt sind. Abzüglich der festgesetzten Schadenszahlung, zu der ich verurteilt wurde (100€ Schadensersatz + 627,13€ vorgerichtliche Anwaltskosten, nach denen ich hier ausdrücklich nicht frage) bleibe ich auf Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für beide Verfahren von ca. 8000€ „sitzen“. Darum erhöhe ich das Kampagnenziel entsprechend.Ich bitte daher noch einmal freundlich und solidarisch um Unterstützung:1. direkt finanziell hier2. im Weiterleiten und Weitersagen von Urteil und Crowdfunding3. in der Ermutigung an alle auch weiterhin – gern gerade erst jetzt – Privatanzeigen zu stellenDanke soweit. KurtMore → -
Urteil Landgericht und Berufungsverfahren
Kurt Hinkefuß · 24.06.2025Liebe alle,nun endlich ergänzend zur letzten Neuigkeit, das Urteil vorm Landgericht Leipzig, anonymisiert auf openjur. Leider gab es da ungeklärte Verzögerungen, aber nun ganz frisch der Link:https://openjur.de/u/2526561.htmlDes weiteren legt die Klägerseite nun Berufung vorm Oberlandesgericht Dresden ein. Ein Verhandlungstermin ist dafür vorerst für den 22.7.25 festgesetzt. Das kann sich aber noch ändern und wird eher "automatisch" erstellt, bevor die ersten Briefe dazu ausgetauscht werden...More → -
Im Namen des Volkes
Kurt Hinkefuß · 24.03.2025"...wegen Unterlassung und Schadensersatzes hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig... am 14.03.2025 für Recht erkannt: ...1. Die Klage wird abgewiesen"Soweit das Urteil von vor ein paar Tagen vom Landgericht Leipzig. Das ist natürlich sehr sehr glücklich!Ich will gar nicht ersuchen eine Erklärung und Auslegung des Urteils zu versuchen, ich würde es am liebsten - eben ohne identifizierenden Aspekte - teilen. Ich will damit aber keinen Fehler begehen. Daher versuche ich immer noch herauszufinden, wann es wo abzurufen sein wird/ könnte. Ich vermute letztendlich hier demnächst: https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20LeipzigAber ungefähr: In der Verhandlung war die Richterin klar auf der Seite des Klägers. Nach der Verhandlung hatten wir jedoch Einsicht in das Bußgeldverfahren, welches aus der weg.li Meldung resultierte. Darin war der Kläger als klar relevant und beteiligt dargestellt (vom selben Rechtanswalt wie in diesem Verfahren). Im hiesigen Verfahren stellt sich der Kläger jedoch als unbeteiligt an der Sache dar. Er kann aber nicht einmal so und einmal so. Die Übermittlung seines Bildes an die Ordnungsbehörde ist nun doch gerechtfertigt. Was sich damit m.M. zeigt: Ihm und seinem "Team" ging es einfach nur darum 1. gerechtfertiges Bußgeld abzuwehren und 2. Schadensersatz "rauszuholen". Ersteres war tatsächlich gelungen (...das ist eine Geschichte für sich), zweites nun hoffentlich nicht (Berufungsfrist abwarten).Sobald ich das Urteil klar und bequem teilen kann, melde ich mich wieder. Gleichzeitig gilt es nun noch abzuwarten, ob der Kläger in Berufung vor dem Oberlandesgericht geht. Dafür hat er einen Monat nach Empfang Zeit. Das wäre dann ungefähr eine Frist bis Mitte April.BestesKurtMore → -
Es war Verhandlung vorm Landgreicht
Kurt Hinkefuß · 08.12.2024Liebe Alle, hier - allerdings auch nur eine Zwischen - Vermeldung zur Verhandlung: Diese war am 3.12.24 und ging 30 Minuten, ein paar wenige Zuschauende waren auch vor Ort. Eine tatsächliche Urteilsverkündung ist allerdings erst für den 8.1.25 angesetzt. Soweit ich erfahren habe und mir von meinem Anwalt berichtet, ist dies ein absolutes Standardvorgehen. Nun weiß ich wiederum nicht, wie sinnvoll eine umfangreiche Darstellung des Ganzen ist, zumal eben Urteil und Begründung erst noch offiziell erfolgt. Aber zur Transparenz und vermutlicher Neugier aus dem Termin ungefähr und in Kürze dies (mit keinem Anspruch auf sprachlich-rechtlich korrekte Darstellung) : Die Richterin hat klar gemacht, dass 1) Ihr völlig egal ist, dass ich weg.li genutzt habe (sämtlich der technischen Sicherheitsdetails dazu) zur Übermittlung der Bilder und Angaben für die betreffende Anzeige [was erstmal ein ganz gutes Zeichen ist für weg.li an sich...] 2) Dass sie es bereits für ein Verbreiten des Bildes hält, wenn ich ein Bild an die Bußgeldbehörde schicke [das ist erst einmal recht interessant und bietet mögliche Angriffspunkte für eine Berufung... hier zu beachten Verbreiten und Veröffentlichen als Begriffe und nach DSGVO] und 3) sie sieht keinen Anspruch auf Schadensersatz [auch wiederum eine dolle Sache, zumal der Kläger mit einer Darstellung im Sinne "ein Model bekommt in so einem Fall 6000€ Schadensersatz, darum nehmen wir hier mal 10% an" argumentiert hat, was sie auch Unsinn fand]. 4.) Und im Ganzen: Das Persönlichkeitsrecht zu dem Bild des Klägers wiegt ihrer Ansischt nach mehr als die "staatsbürgerliche Pflicht" des Anzeigens meinerseits. Nun ja, das ist alles nur Gesagtes nach meinen Erinnerung in dem kurzen Termin. Interessant wird Urteil und Begründung sein. Auch dies werde ich Euch natürlich mitteilen. Und dann darauf entsprechend versuchen zu reagieren. Erst einmal eine ruhige Adventszeit und entspannte Jahresendzeit KurtMore → -
wow DANKE wow
Kurt Hinkefuß · 01.11.2024Liebe alle, den Aufruf an Euch habe ich vor nur wenigen Tagen gestartet. Großen Dank an die Ideengeber:innen dazu und dem Versichern, dass es wichtig ist! Nun haben sich hier 168 Menschen finanziell beteiligt - nach Ihren Möglichkeiten. Darüber hinaus habe ich wertvolle Hinweise erhalten, wurde der Aufruf an zahlreichen Stellen geteilt und verbreitet. Wow! Vielen, riesigen Dank allen Einzelnen für alles Einzelne. Wahnsinn, was möglich ist - allein das ein schöner Gedanke zum mitnehmen :) Ich werde Euch an dieser Stelle dann natürlich auch informieren, was aus der Angelegenheit geworden ist! Bestes KurtMore →
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