Liebe Alle,
endlich ist das Urteil öffentlich einsehbar. Ich weiß nicht, warum es sehr viel länger dauerte als zuvor beim Landgericht. Auch ist es leider diesmal nicht über Direktlink, sondern nur umständlich über ein Portal des sächsischen Justiz und als Download abzurufen. Das geht so:
- Gehe auf: https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus/pages/index.aspx
- Gib das Aktenzeich dazu ein: 4 U 464/25
- Gehe auf "Suchen" und öffne in der nächsten Anzeige mit "Dokument öffnen" das Urteil.
Zum Urteil: Leider bin ich vorm Oberlandesgericht Dresden dem Kläger unterlegen. Das Gericht folgt unseren Einwendungen nicht.
Ein paar wenige Gedanken dazu. Eine juristische Bewertung des Urteils erlaube ich mir persönlich als Leihe nicht. Auch beteilige ich mich selbst nur ungern an (Leihen)argumentationen, da es in Gesprächen, Beratungen und vor Gericht schon in viele widersprüchliche und gegensätzliche Richtungen ging... Gleichzeitig denke ich aber (nicht nur aus persönlicher Betroffenheit), dass es ein ungutes Urteil ist:
Problematisch neben anderem ist sicherlich vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Sommer (s. z.B. hier: https://www.bussgeldkatalog.org/news/halterhaftung-fuer-parkverstoesse-urteil-vom-bundesverfassungsgericht-9099188/), dass ein Fahrer auch durch Zeugen ermittelt werden muss, um tatsächlich für Parkverstöße haftbar gemacht werden zu können. Dazu war ja gerade auch hier das Foto gedacht.
Spannend auch die Überlegungen, ich bewege mich nicht im öffentlichem Raum, wenn ich in einem Auto auf dem Fußgängerweg in der Bushaltestelle sitze. Achtung Sarkasmus: Da bin ich nur Beifahrer, da bin ich zu Haus.
Völlig verkennt wird die Praxis, welcherlei Anzeigen von Ordnungsbehörden überhaupt verfolgt werden. Achtung Sarkasmus: Die Ordnungsbehörde, die bei Privatanzeigen tätig wird, ohne Fotobelege oder gar mit manipulierten/ geschwärzten Fotos, die möchte ich gern einmal persönlich kennenlernen.
Richtig gut ist auch, dass das OLG nun das Foto völlig ungeschwärzt veröffentlicht. Achtung Sarkasmus: Das OLG Dresden nimmt Datenschutz ja offenbar sehr ernst.
(Die Aussage, das Foto sei nur "wahrscheinlich" gelöscht wurden, wird in journalistischen Artikeln nun weiter falsch weitergeben, wie es auch der vorsitzende Richter sich falsch "gemerkt"/ ins Urteil geschrieben hat. Das ist wohl die Schwierigkeit darin, dass es für Gerichtsverhandlungen kein wörtliches/ umfangreiches Protokoll gibt. Vor Ort wurde von mir bestätigt, das Foto überall gelöscht zu haben und wir haben vor Ort gemeinsam auf meinem Smartphone nachgeschaut, dass es gelöscht wurde, wozu ich zunächst nur sagte auch da sei es wahrscheinlich schon lange her gelöscht wurden, direkt nach dem Entstehen wahrscheinlich. Schließlich war es dort ja auch nicht mehr zu finden. Glaubte mir der Richter, wäre die Anklage ggf. ins leere gelaufen. Geschenkt...)
Datenschutzfragen versus anderem ist immer noch ein rechtliches Feld in Bewegung und es stehen in naher Zukunft wohl noch relevante Beschlüsse auf EU Ebene dazu aus, die dann auch in die eine oder andere Richtung ein Urteil hier klarer bestimmen würden. Auf Antrag wollte das OLG Dresden das Verfahren aber leider nicht so lange aussetzen.
(Un)glücklich ist nun, dass ich nach weiterer rechtlicher Beratung verstehe, dass es hier aufgrund der zu "geringen" Höhe des Streitwertes (5600€) und auch der Streitfrage als solche sehr schwierig und finanziell risikoreich ist vor Bundesgerichtshof (umständlich bei geringem Geldwert) oder Bundesverfassungsgericht (wichtige Grundrechtsfragen) ein gerichtliches Weitergehen anzustreben.
Ich werde deswegen auch nicht damit weitergehen. Das finanzielle Risiko steigt nur mehr und mehr und übersteigt mich persönlich schon lang.
Alles dauert sehr lang mit Gerichten und es ist noch nicht so recht absehbar, wann die endgültigen Rechnungen gestellt und vom OLG bestätigt sind.
Abzüglich der festgesetzten Schadenszahlung, zu der ich verurteilt wurde (100€ Schadensersatz + 627,13€ vorgerichtliche Anwaltskosten, nach denen ich hier ausdrücklich nicht frage) bleibe ich auf Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für beide Verfahren von ca. 8000€ „sitzen“. Darum erhöhe ich das Kampagnenziel entsprechend.
Ich bitte daher noch einmal freundlich und solidarisch um Unterstützung:
1. direkt finanziell hier
2. im Weiterleiten und Weitersagen von Urteil und Crowdfunding
3. in der Ermutigung an alle auch weiterhin – gern gerade erst jetzt – Privatanzeigen zu stellen
Danke soweit. Kurt