Im Namen des Volkes

24.03.2025
Kurt Hinkefuß Leipzig, Germany
Back to campaign

"...wegen Unterlassung und Schadensersatzes hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig... am 14.03.2025 für Recht erkannt: ...1. Die Klage wird abgewiesen"

Soweit das Urteil von vor ein paar Tagen vom Landgericht Leipzig. Das ist natürlich sehr sehr glücklich!

Ich will gar nicht ersuchen eine Erklärung und Auslegung des Urteils zu versuchen, ich würde es am liebsten - eben ohne identifizierenden Aspekte - teilen. Ich will damit aber keinen Fehler begehen. Daher versuche ich immer noch herauszufinden, wann es wo abzurufen sein wird/ könnte. Ich vermute letztendlich hier demnächst: https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20Leipzig

Aber ungefähr: In der Verhandlung war die Richterin klar auf der Seite des Klägers. Nach der Verhandlung hatten wir jedoch Einsicht in das Bußgeldverfahren, welches aus der weg.li Meldung resultierte. Darin war der Kläger als klar relevant und beteiligt dargestellt (vom selben Rechtanswalt wie in diesem Verfahren). Im hiesigen Verfahren stellt sich der Kläger jedoch als unbeteiligt an der Sache dar. Er kann aber nicht einmal so und einmal so. Die Übermittlung seines Bildes an die Ordnungsbehörde ist nun doch gerechtfertigt. Was sich damit m.M. zeigt: Ihm und seinem "Team" ging es einfach nur darum 1. gerechtfertiges Bußgeld abzuwehren und 2. Schadensersatz "rauszuholen". Ersteres war tatsächlich gelungen (...das ist eine Geschichte für sich), zweites nun hoffentlich nicht (Berufungsfrist abwarten).

Sobald ich das Urteil klar und bequem teilen kann, melde ich mich wieder. Gleichzeitig gilt es nun noch abzuwarten, ob der Kläger in Berufung vor dem Oberlandesgericht geht. Dafür hat er einen Monat nach Empfang Zeit. Das wäre dann ungefähr eine Frist bis Mitte April.

Bestes

Kurt

5.476 € of 8.000 € collected
68 %
Donate now

Other news 4