Liebe „Freie“ von ARD und ZDF,
liebe Freund*innen von „Gleiches Recht für alle“,
ich bin Dr. Michael Funken – und seit 15 Jahren kämpfe ich dafür, dass ARD und ZDF das tun, was sie in ihren Berichten von anderen Arbeitgebern fordern: das normale Arbeitsrecht einhalten. Das tun sie nämlich nicht: Sie beschäftigen rund 13.000 „Festfreie“ - teils seit Jahrzehnten - in Kettenverträgen. Das betrifft uns alle: Journalistische Unabhängigkeit braucht rechtliche Sicherheit. Genau das sollte der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Jetzt steht der entscheidende Schritt bevor: Gemeinsam mit meinem exzellenten Anwalt Dr. Daniel Weigert will ich Verfassungsbeschwerde einlegen.
Meine Geschichte – ein exemplarischer Fall
Seit 23 Jahren arbeite ich als Redakteur beim ZDF: Vollzeit, sozialversichert, eigenes Büro, fest eingebunden in den Betrieb, jahrelang aktiver Gewerkschafter und Personalrat. Trotzdem behauptet das ZDF: Ich sei „selbstständiger Unternehmer“. Absurd – aber für Journalist*innen bei ARD und ZDF „normal“. Als "Festfreie" haben wir keinen arbeitsrechtlichen Schutz, verdienen weniger und erhalten keine Betriebsrente.
Das Sonderrecht – und sein Missbrauch
1982 gewährte das Bundesverfassungsgericht den Sendern ein Privileg: Journalist*innen ("Programmgestalter") dürfen „frei“ beschäftigt werden, um „programmliche Abwechslung“ zu ermöglichen. Die Richter warnten schon damals: Dieses Bedürfnis sei nicht glaubhaft, wenn Menschen „auf lange Dauer“ beschäftigt seien. Die Arbeitsgerichte winken das durch – auch bei mir: "programmgestaltend“ = „selbstständig“. Selbst nach 23 Jahren.
Letzter Ausweg: Verfassungsbeschwerde
Nur beim Bezahlen sind wir plötzlich "unselbstständig": Die Sozialversicherung zieht ganz normale Pflichtbeiträge ein. Denn: Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht definieren "Arbeitnehmer“ unterschiedlich. Ein klarer Verstoß gegen die Einheitlichkeit der Rechtsordnung. Auch das absurd. Höchste Zeit für eine Verfassungsbeschwerde! Die geht nur individuell (heißt: Einer muss es machen!). Ich habe dafür vier Wochen Zeit.
Erfolg hilft allen „Festfreien“
Eine erfolgreiche Beschwerde stärkt die Rechte von tausenden Journalist*innen – und damit die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für mich wäre der Fall damit nicht beendet: Das Bundesverfassungsgericht hebt im Erfolgsfall nur das bestehende Urteil auf und verweist zurück an die Arbeitsgerichte. Der teure "Spaß" geht dann weiter.
Ich brauche eure Unterstützung
Die bisherigen Verfahren haben mich 14.164,29 € gekostet. Für die Verfassungsbeschwerde habe ich eine Mandatsvereinbarung mit meinem Rechtsanwalt Dr. Daniel Weigert abgeschlossen. Kosten: 9.000 € + 19 % USt + 2,7 % Funding-Gebühren = 10.999,17 €. Ich möchte möglichst viel davon über diese Kampagne finanzieren, um mir die Verfassungsbeschwerde leisten zu können.
Bitte unterstützt mich dabei, das journalistenfeindliche Sonderrecht von ARD und ZDF zu beenden!
#sonderrecht