Meine Verfassungsbeschwerde ist beim 1. Senat des Gerichts eingegangen. Den Vorsitz hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Stephan Harbarth (54) aus Heidelberg, bis zu seiner Wahl 2018 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Aktenzeichen des Verfahrens: 1 BvR 2452/26.
Zunächst entscheidet eine Kammer aus drei Richter*innen, ob die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Diese Vorprüfung soll die Flut der Verfassungsbeschwerden eingrenzen. Die weitaus meisten werden tatsächlich gar nicht erst angenommen. Die drei Richter*innen müssen eine Ablehnung einstimmig beschließen. Begründen müssen sie das nicht, tun es aber bisweilen.
Wird die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, kommt es zur Verhandlung. Darauf setze ich.
In den nächsten Tagen werde ich den Text der Verfassungsbeschwerde auf meiner Website veröffentlichen. Aus Respekt vor dem Gericht warte ich: Der Text soll nicht veröffentlicht sein, bevor die Richter*innen ihn lesen konnten.