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1. Senat unter Präsident Harbarth zuständig
Michael Funken · 08.10.2026Meine Verfassungsbeschwerde ist beim 1. Senat des Gerichts eingegangen. Den Vorsitz hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Stephan Harbarth (54) aus Heidelberg, bis zu seiner Wahl 2018 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Aktenzeichen des Verfahrens: 1 BvR 2452/26.Zunächst entscheidet eine Kammer aus drei Richter*innen, ob die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Diese Vorprüfung soll die Flut der Verfassungsbeschwerden eingrenzen. Die weitaus meisten werden tatsächlich gar nicht erst angenommen. Die drei Richter*innen müssen eine Ablehnung einstimmig beschließen. Begründen müssen sie das nicht, tun es aber bisweilen.Wird die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, kommt es zur Verhandlung. Darauf setze ich.In den nächsten Tagen werde ich den Text der Verfassungsbeschwerde auf meiner Website veröffentlichen. Aus Respekt vor dem Gericht warte ich: Der Text soll nicht veröffentlicht sein, bevor die Richter*innen ihn lesen konnten.More → -
Endspurt nach Karlsruhe!
Michael Funken · 16.09.2026Die Abgabefrist naht: Morgen muss die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe im Postfach liegen. 30 % der angepeilten Summe sind schon beisammen. Das ist toll. Mein herzlicher Dank gilt allen, die bereits dazu beigetragen haben! Das Crowdfunding läuft weiter: Denn der Schriftsatz ist nur der erste Schritt. Zum weiteren Ablauf des Verfahrens:Nachdem die Verfassungsbeschwerde eingereicht ist, sind die Richter*innen am Zug. Sie müssen sie prüfen und zur Entscheidung annehmen. Das ist die erste Hürde. Eine Nicht-Annahme muss das Gericht einstimmig (!) beschließen. Wahr ist leider: Die meisten Beschwerden (ca. 96 %) scheitern bereits daran. Wir gehen davon aus, dass wir die erste Hürde nehmen und die Beschwerde angenommen wird. Denn: Dass die Arbeitsgerichte Statusklagen von uns "Programmgestaltern" pauschal ablehnen wie bei mir, verstößt zu krass gegen mehrere allgemeine Rechtsgrundsätze und individuelle Grundrechte. Das kann in einem Rechtsstaat nicht in Ordnung sein.Es folgt der zweite Schritt: Die Verhandlung in Karlsruhe. Mein Anwalt Dr. Daniel Weigert wird dort für meine Grundrechte kämpfen - und gegen die allgemein diskriminierende "Freie Mitarbeit"-Praxis der Rundfunksender.Unser Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht wäre einen "Präzedenzfall", auf den viele von euch sich berufen können. Die Karten im Arbeitsrecht wären für "Freie" neu verteilt. Auf nach Karlsruhe!More → -
Von Äpfeln und Birnen
Michael Funken · 11.09.2026"Dafür verdienen Freie mehr!" Das hört man gern. Von Personalchefs, sogar Personalräten. Und es stimmt - selten. Die Basis solcher Vergleiche: das Geld, das aufs Konto fließt. Wahr ist: Das "Honorar" liegt beim Berufseinstieg oft über dem "Gehalt." Verlockend. Aber - leider eine Milchmädchenrechnung. Wer sich mit Lohnnebenkosten und ähnlichen Nebensächlichkeiten auskennt, weiß das ganz genau.Den dicksten Brocken bekommt man erst am Ende: die Rente. "Gleich" sind die Abzüge für die gesetzliche Rentenversicherung, da "Festfreie" für die Sozialversicherung als "abhängig Beschäftigte" gelten. Ungleich ist, was die Sender für die erforderliche private Zusatzrente oben drauf legen: Bei "Festen" 8 bis 12 Prozent (Beitrag zur Pensionskasse - je nach Sender, Vertrag, Berufseinstieg...), bei "Freien" maximal 4 % (Zuschuss zur Pensionskasse Rundfunk), oft sogar gar nichts, da viele Freie sich die PKR sparen (ihnen droht schlicht Altersarmut). Zwischenergebnis: "Freie" bekommen maximal die Hälfte.Tarifverträge sichern weitere "Lohnnebenleistungen" wie Familienzuschlag pro Kind, Vermögenswirksame Leistungen, Zuschüsse für Brillen, Jubiläumsgeld, zusätzliche Urlaubstage ....ein bunter Strauß, je nach Sender und Berufseinstieg sehr unterschiedlich. Es läppert sich einiges zusammen. Manches gibt es manchmal auch für Festfreie - aber oft in geringerer Höhe: Es sind ja "nur Freie".Es folgen gesetzliche Vorteile für alle "Arbeitnehmer*innen" wie Kündigungsschutz, Arbeitszeitregeln, Elternzeit, Familienpflegezeit, Altersteilzeit. Wieder gilt: Manches gilt in manchen Sendern auch für manche "Freie" - aber nicht gesetzlich zwingend, sondern dank guter Tarifverträge.Diese ganzen Leistungen sind "geldwert". Man kann sie kaufen, etwa als Versicherung. "Arbeitnehmende" haben sie schon, "Festfreie" meistens nicht. Unterm Strich lässt sich pauschal sagen: "Freie" müssen mindestens 20 % mehr aufs Konto bekommen, um das Gleiche zu haben. Der letzte dicke Brocken ist da nicht drin: Bei "Festen" steigt das Gehalt alle paar Jahre automatisch (je nach Tarifvertrag des Senders), "Festfreie" müssen Erhöhungen in der Regel individuell aushandeln (bis auf wenige Ausnahmen). Das heißt: Oft steigt das "Honorar" eben jahrelang gar nicht. "Freie verdienen mehr?" Ja, denn sie verdienen für ihre geringere Sicherheit einen "Risikozuschlag". Aber den bekommen sie selten. Wer anderes behauptet, vergleicht Äpfel mit Birnen. Beides ist Kernobst - aber nicht das Gleiche. Gleiche Arbeit = gleicher Lohn = gleicher Vertrag.Weg mit dem Sonderrecht für "Programmgestaltende".More → -
AfD im Rundfunk- und Fernsehrat?
Michael Funken · 04.09.2026Alle schauen nach Sachsen-Anhalt. Auf die AfD. Erobert sie die Macht im Land, dann hat das Folgen. Auch für den örR. Weil sie die Staatsverträge kündigen will. Und weil sie dann in Rundfunkrat (MDR) und Fernsehrat (ZDF) einzieht. Beim ZDF hat Sachsen-Anhalt nur einen Sitz. Überschaubar.Kann uns "Festfreien" von ARD+ZDF+DR das egal sein? Ich finde: Nein! Die AfD zählt zu jenen Kräften, die den örR kleinkriegen wollen. Manche wegen des Geldes. Manche aber, weil sie unabhängigen Journalismus nicht wollen. Der ist lästig, vor allem jenen, die was zu verbergen haben.Von der Zeitung bin ich damals weg, weil ich für keinen "Tendenzbetrieb" arbeiten will. Der darf parteiisch sein. Rundfunk nicht. Zur Unabhängigkeit gehört unabhängige Finanzierung. Des Senders wie jedes einzelnen Programmgestalters. Wer um den nächsten Auftrag oder die Vertragsverlängerung bangen muss, "kuscht" leichter. Was, wenn manche Chefs demnächst AfD-nah sind? Für Unabhängigkeit. Der Sender und ihrer Programmmacher*innen. Weg mit dem Sonder-Arbeitsrecht. Bevor Rechte diese Rechte nutzen.More → -
Manche sind "gleicher"?
Michael Funken · 03.09.2026"Bei mir ist das aber anders!" Das schreiben mir manche. Ja: Je nach Sender, je nach Tarifvertrag sind Details anders. Eine bunte "Vielfalt", mitunter schwer zu vergleichen. Diese Ungleichheit bewirkt Ungerechtigkeiten: Die einen bekommen etwas, das andere nicht haben. Obwohl alle "festfrei" sind. Ein Wildwuchs, der kaum geplant ist, aber mit erfreulicher Nebenwirkung: Die "Freien" zerfallen in verschiedene Gruppen. Für Solidarität eine Herausforderung, wie ich als Gewerkschafter oft erlebt habe: "Mir geht es noch schlechter als denen!".Was uns eint: Eine "richtige Planstelle" wäre besser. Auf Dauer sowieso, meistens von Anfang an (zu den "geldwerten Nebenleistungen" demnächst mehr). Nach "normalem" Arbeitsrecht sind sozialversicherte Beschäftigte nach zwei Jahren "Arbeitnehmende", also "fest-angestellt". Beim Rundfunk nicht, wegen des Sonderrechts der Sender. Wir "Programmgestaltende" sind den Kolleg*innen nicht gleich gestellt. Wie weit diese Ungleichheit gehen darf, wie lange sie dauern darf - das will ich klären lassen: ultimativ. In Karlsruhe. Mit meiner Verfassungsbeschwerde.Danke an alle, die mich unterstützen: bisher schon - oder bald!More → -
Gewerkschaften
Michael Funken · 01.09.2026"Wieso unterstützt die Gewerkschaft dich nicht?" Das ist eine Frage, die mich oft erreicht. Und die eine Antwort verdient.Seit meinem Volontariatsbeginn 1984 bin ich Gewerkschaftsmitglied, anfangs Druck&Papier, später Rundfunk. Darum habe ich nie eine Versicherung zum Berufsrechtsschutz abgeschlossen. Die jeweilige Gewerkschaft hat mir auch mehrfach geholfen - dafür bin ich dankbar. Ab 2007 war ich selbst gewerkschaftlich sehr aktiv, inkl. Betriebsgruppenvorsitz, Tarifverhandlung und Personalrat. Doch der Rechtsschutz meiner jetzigen Gewerkschaft hat die Vertretung des Falls abgelehnt. Begründung: Wegen der "ständigen Rechtsprechung" sei ein Erfolg zu unwahrscheinlich. Genau diese "ständige Rechtsprechung" zu ändern, ist ja das Ziel. Aber alles Nachhaken und Argumentieren half nichts.Dann habe ich Rechtsanwalt Dr. Daniel Weigert kennen gelernt, der diese Herausforderung gerne annahm. Darum also: keine Versicherung, keine Gewerkschaft - aber Crowdfunding! Eine große Unterstützung, wenn andere versagt. Für jeden Betrag bin ich dankbar. Das Geld fließt ausschließlich in die Finanzierung der Verfassungsbeschwerde.Falls diese den gewünschten Erfolg hat, ändert das die "ständige Rechtsprechung". Dann ist der Weg frei für andere, für euch. Auf nach Karlsruhe!More → -
"Scheinselbstständig"?
Michael Funken · 31.08.2026Ihr seid großartig! Tausend Dank für Eure Unterstützung - für Spenden und fürs Teilen. Gestern hatte ich Geburtstag - und das größte Geburtstagsgeschenk war der Erfolg dieser Kampagne. Danke euch allen!Nach der Emo zur Info: In einigen Kommentaren und Mails kam die Frage auf, ob es sich nicht um "Scheinselbstständigkeit" handele. Die gibt es auch bei "freien" Journalist*innen, aber die lässt sich vergleichsweise einfach beenden: Durch eine "Statusklärung" bei der Deutschen Rentenversicherung. Wer "unselbstständig" arbeitet, ist nach Sozialgesetzbuch sozialversicherungspflichtig (und auch der Arbeitgeber). Wir "Festfreien" sind sozialversicherungspflichtig, also "unselbstständig" nach Sozialgesetzbuch. Das Bundessozialgericht hat - in einem Fall beim HR - ausdrücklich geurteilt: "Die als "freie Mitarbeiter" Bezeichneten waren im Rechtssinne im Betrieb des Klägers beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen"(BSG 26.09.2017 Urteil - B 1 KR 31_16 R).Aber das schert die Arbeitsgerichte nicht: Die zucken gerade mal mit den Schultern (selbst erlebt). Bis zum Bundesarbeitsgericht gilt: "programmgestaltend" = "selbstständig", mithin kein Arbeitnehmerstatus. Zwei oberste Gerichte beurteilen denselben Sachverhalt gegensätzlich - die "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" ist damit nicht mehr gegeben. Ein Fall für Karlsruhe - oder den Gesetzgeber. Aufgeben gibt´s nicht!More → -
Wieso verfassungswidrig?
Michael Funken · 28.08.2026Zum Wochenende ein Lesetipp für euch: ein Fachaufsatz meines Rechtsanwalts Dr. Daniel Weigert LL.M. (Lund) MBA. "Der Arbeitnehmerstatus vor dem Hintergrund der Rundfunkfreiheit – eine verfassungsrechtliche Fata Morgana", veröffentlicht in der renommierten "Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht beim Beck-Verlag (NZA 2025, 1146).Keine seichte Lektüre. Weigert dröselt en detail auf: Was die Verfassungsrichter 1982 beabsichtigt haben ("programmliches Abwechslungsbedürfnis"), was sie zugelassen haben (Ausnahmen vom Arbeitsrecht), was die "ständige Rechtsprechung" daraus gemacht hat (pauschal "programmgestaltend"="selbstständig") und wieso das vorne und hinten nicht passt: widersprüchlich, nicht zielführend, Verstoß gegen die "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" - und damit ein Fall für die Korrektur durch Karlsruhe. Starker Tobak! Viel Spaß dabei - und schönes Wochenende!MichaelHome - danielweigertMore →
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