"Scheinselbstständig"?

Michael Funken Nieder-Olm, Germany
31.08.2026
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Ihr seid großartig! Tausend Dank für Eure Unterstützung - für Spenden und fürs Teilen. Gestern hatte ich Geburtstag - und das größte Geburtstagsgeschenk war der Erfolg dieser Kampagne. Danke euch allen!

Nach der Emo zur Info: In einigen Kommentaren und Mails kam die Frage auf, ob es sich nicht um "Scheinselbstständigkeit" handele. Die gibt es auch bei "freien" Journalist*innen, aber die lässt sich vergleichsweise einfach beenden: Durch eine "Statusklärung" bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wer "unselbstständig" arbeitet, ist nach Sozialgesetzbuch sozialversicherungspflichtig (und auch der Arbeitgeber). Wir "Festfreien" sind sozialversicherungspflichtig, also "unselbstständig" nach Sozialgesetzbuch. Das Bundessozialgericht hat - in einem Fall beim HR - ausdrücklich geurteilt: "Die als "freie Mitarbeiter" Bezeichneten waren im Rechtssinne im Betrieb des Klägers beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen"(BSG 26.09.2017 Urteil - B 1 KR 31_16 R).

Aber das schert die Arbeitsgerichte nicht: Die zucken gerade mal mit den Schultern (selbst erlebt). Bis zum Bundesarbeitsgericht gilt: "programmgestaltend" = "selbstständig", mithin kein Arbeitnehmerstatus. Zwei oberste Gerichte beurteilen denselben Sachverhalt gegensätzlich - die "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" ist damit nicht mehr gegeben.

Ein Fall für Karlsruhe - oder den Gesetzgeber. Aufgeben gibt´s nicht!

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